22. Oktober 2020
Corona: Vereinssitzungen bei regional steigenden Inzidenzwerten
5 Abs. 2 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) regelt die Zulässigkeit von „Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage sowie Vereins- und Parteisitzungen)“. Diese Veranstaltungen sind bei einem regionalen Inzidenzwert von unter 35 in geschlossenen Räumen grundsätzlich mit bis zu 100 [...]
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