Agrardiesel – Neue Frist und weitere Infos
Antragsfrist
Der Antrag ist ab 2024 bis zum 31. Dezember des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugnisse verwendet wurden, beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Die Antragsfrist verlängert sich somit um einige Wochen. Dennoch sollten Sie Ihren Antrag rechtzeitig stellen.
Kürzung des Entlastungssatzes
Die von der Bundesregierung im Frühjahr 2024 beschlossene Kürzung des Entlastungssatzes soll in folgenden Schritten umgesetzt werden:
Verbrauchsjahr 2024 (Antragstellung in 2025)
Der bisherige volle Entlastungssatz von 21,48 Cent/Liter gilt nur noch für Verbräuche bis 29. Februar 2024. Für die Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2024 werden nur noch ca. 12,88 Cent/Liter (60%) rückvergütet. Unklar ist derzeit noch, wie die Teil-Verbräuche für die beiden Zeiträume ermittelt werden sollen.
Verbrauchsjahr 2025 (Antragstellung in 2026)
Für die Verbräuche im Kalenderjahr 2025 erfolgt nur noch eine Entlastung von ca. 6,44 Cent/Liter (30%).
Verbrauchsjahre ab 2026
Nach derzeitiger Rechtslage ist für die Verbrauchsjahre ab 2026 keine Entlastung mehr vorgesehen, so dass die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe spätestens dann die volle Steuerlast tragen müssen. Ein entsprechender Antrag erübrigt sich dann.
ACHTUNG – Bagatellgrenze von 50 € beachten
Hinsichtlich der Auszahlung der Steuerentlastung gilt trotz Kürzung der Entlastungssätze weiterhin die sog. Bagatellgrenze von 50 € Mindestbetrag, unter der keine Auszahlung stattfindet. Durch die reduzierten Entlastungssätze kann es dadurch bei kleineren Betrieben passieren, dass sie schon früher die Bagatellgrenze unterschreiten. Eine Auszahlung findet in solchen Fällen dann nicht statt.
Antragstellung ab 2024 nur noch online
Seit dem 01.01.2024 muss der Agrardieselantrag zwingend online über das Bürger- und Geschäftskunden-Portal (BuG) der Zollverwaltung eingereicht werden; eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich. Um dort überhaupt tätig werden zu können, müssen sich die antragstellenden Landwirte registrieren und unter https://www.zoll-portal.de/ein Benutzerkonto erstellen.
Zur Antragstellung im BuG-Portal ist grundsätzlich ein ELSTER-Zertifikat notwendig, mit dem sich der Antragsteller gegenüber der Behörde ausweist, um damit eine rechtsverbindliche Steueranmeldung digital abgegeben zu können. Falls Sie noch kein ELSTER-Zertifikat besitzen, müssen Sie dies unter http://www.elster.de beantragen. Weitere Informationen zur Erstellung eines ELSTER-Zertifikates finden Sie unter http://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl
Quellen: Rundschreiben 03/2024 des Bayerischen Bauernverbands | https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Online-Antraege-Verbrauchsteuern/Agrardieselentlastung/agrardieselentlastung_node.html