Bayern übernimmt GEMA-Gebühren – Erweiterung des Pauschalvertrags 2024

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) hat 2023 erstmals einen Pauschalvertrag mit der GEMA unterzeichnet. Die Inhalte wurden rückwirkend zum 01.01.2024 erweitert:

  • Es können alle Organisationen, die gemmeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, vom Pauschalvertrag profitieren
  • Vier Veranstaltungen (statt bisher zwei) pro Jahr sind kostenfrei.
  • Die maximale Veranstaltungsfläche beträgt 500 qm (bisher 300 qm)

Wichtig ist, dass die Veranstaltungen dennoch bei der GEMA angemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Schreiben des StMAS bzw auf der Seite der GEMA unter https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern