Deutscher Werberat überarbeitet Social-Media-Leitlinien für alkokolhaltige Getränke
Der Deutsche Werberat hat seine Social-Media-Leitlinien für die Hersteller alkoholhaltiger Getränke überarbeitet (hier abrufbar).
Jeder, der alkoholhaltige Getränke, also auch Wein, Sekt und Perlwein, bewirbt, unterliegt strengen Anforderungen. Dies gilt sowohl für Erzeuger als auch für Händler und Agenturen.
Zum 1. August 2024 wird in den Social-Medai-Leitlinien explizit festgeschrieben, dass die Hersteller alkoholhaltiger Getränke die für sie tätig werdenden Influencerinnen und Influencer darauf hinweisen müssen, dass im Kontext von kommerzieller Kommunikation für das Unternehmen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats zur kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke einzuhalten sind. Wird ein Verstoß gegen den Kodex durch den Werberat festgestellt, so muss das Unternehmen die Löschung der kommerziellen Kommunikation von der Influencerin oder dem Influencer verlangen.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Deutschen Werberats unter https://werberat.de/allgemein/werberat_ueberarbeitet_socialmedia_leitlinien/