Bayerischer Weinfonds: Seit 22 Jahren wird eine Million Euro pro Jahr in den Markt investiert

Seit der Einführung des Bayerischen Weinfonds am 1. Januar 2002 hat die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim über die gesetzliche Abgabepflicht rund 23 Mio. Euro zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein zur Verfügung stellen können.

Mit den Mitteln des Bayerischen Weinfonds von jährlich ca. einer Million Euro führt die für das gesamte Weinbaugebiet zuständige gebietliche Absatzförderungseinrichtung „Gebietsweinwerbung Frankenwein-Frankenland GmbH“, Würzburg, Maßnahmen zur Absatzförderung und Öffentlichkeitsarbeit durch.

Antragsfrist: 31. Oktober 2024 für Maßnahmen in 2025

Außerdem werden Marketing-Aktivitäten für gruppenbezogene Maßnahmen im fränkischen Weinbau und am Bodensee gefördert. Förderanträge für Maßnahmen des Jahres 2025 können von interessierten Gruppen bis zum 31. Oktober 2024 bei der LWG gestellt werden.

Das Antragsformular sowie ein Merkblatt zur Förderung stehen auf der LWG-Website unter www.lwg.bayern.de/weinbau/weinrecht/066668 zur Verfügung.

Ansprechpartnerin: Leonie Blank
Tel: 0931 / 9801-3158
Fax: 0931 / 9801-3170
E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de