Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration auf Preislisten
Der Jahrgang 2024 ist der erste Jahrgang bei dem alle Erzeugnisse (Wein, Schaumwein, Perlwein usw.) mit Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration gekennzeichnet werden müssen. Wir verweisen auf das umfangreiche Infoblatt des LGL, das unter https://t1p.de/g5gno heruntergeladen werden kann.
Trotz gestiegener Absatzzahlen über Online-Shops spielt für viele direktvermarktende Betriebe die gedruckte Kundenpreisliste nach wie vor eine wichtige Rolle.
Die Antwort auf die Frage, ob in der Preisliste Zutatenverzeichnis und Nährwertinformationen angegeben werden müssen, hängt davon ab, ob die Kunden eine direkte Bestellmöglichkeit haben oder nicht. Eine direkte Bestellmöglichkeit ist z.B. eine Bestellkarte. Auch bei direkten Bestellaufforderungen, z.B. „Bestellen direkt per E-Mail“ müssen Zutaten und Nährwerte angegeben werden. Direkte Aufforderungen zur Bestellung sind bspw. auch eindeutige Mailadressen wie verkauf@… oder bestellen@… . Der Hinweis auf den Online-Shop, z.B. „Bestellen Sie bei uns im Online-Shop“ ist jedoch möglich. Gibt es keine direkte Bestellmöglichkeit oder keine direkte Bestellaufforderung kann in der Preisliste auf die Angaben verzichtet werden.
Ist in Preislisten zu wenig Platz für eine Angabe der Nährwerte in Tabellenform, dann können die Nährwerte auch hintereinander aufgeführt werden (Beispiel 1). Eine gute Lesbarkeit muss jedoch weiterhin gewährleistet sein.
Beispiel 1: 2024 Silvaner Qualitätswein trocken 12,- € (16,-€ /l) 0,75l | Alk. 11,5 %vol. Zutaten: Trauben, Säureregulator: Weinsäure, Antioxidantien: Sulfite 100ml enthalten durchschnittlich: E: 285kJ (68kcal), Kohlenhydrate 0,8 g, davon Zucker 0,2 g, enthält geringfügige Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz |
Eine weitere Möglichkeit der Angabe von Zutaten ist die Verwendung von Fußnoten. Diese Möglichkeit bietet sich an, wenn ein Großteil der Wein gleich erzeugt werden (Beispiel 2). Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich auch für die Angabe von Nährwerten, könnte jedoch schnell unübersichtlich werden.
Beispiel 2: 2024 Silvaner Qualitätswein trocken1) 12,- € (16,-€ /l) 0,75l | Alk. 11,5 %vol. 100ml enthalten durchschnittlich: E: 285kJ (68kcal), Kohlenhydrate 0,8 g, davon Zucker 0,2 g, enthält geringfügige Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz […] 1) Zutaten: Trauben, Säureregulator: Weinsäure, Antioxidantien: Sulfite |
Eine digitale Lösung kann der Abdruck des zum jeweiligen Produkt gehörenden QR-Code sein, den Sie auch auf den Etiketten verwenden. Hier kann es jedoch sehr schnell unübersichtlich werden. Daher ist auch möglich, anstelle vieler QR-Codes nur einen QR-Code pro Seite oder Weinkategorie (z.B. Weißwein / Rotwein oder Gutswein / Lagenwein) zu verwenden. Dieser QR-Code kann dann eine Sammlung von aufgeführten Weinen verlinken. Diese sogenannten „Sammel-QR-Codes“ ermöglichen es, Informationen zu verschiedenen Weinen zu bündeln und sorgen so für mehr Übersichtlichkeit auf der Preisliste. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die über den Sammel-QR-Code zugänglichen Weine nach wie vor für den Verbraucher klar ersichtlich sein müssen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass nicht alle Anbieter von E-Labels dieses Feature anbieten.
Eine weitere digitale Lösung kann die Hinterlegung einer vollumfänglichen und vollständigen Preisliste auf der eigenen Homepage sein, die über einen QR-Code in der gedruckten Preisliste aufgerufen werden kann. Dies kann mit dem deutlich sichtbaren Hinweis erfolgen: „Informationen zu Nährwerten und Zutaten finden Sie unter folgendem QR-Code“. Die hinterlegte Liste enthält dann keine weiteren QR-Codes und kann unter keinen Umständen die Nährwertkennzeichnung und das Zutatenverzeichnis auf dem Etikett ersetzen.
Denken Sie immer daran: Ihr Kunde muss vor Abschluss des Bestellvorgangs einfach, d.h. übersichtlich und ohne langes Suchen, auf Zutatenverzeichnis und Nährwertkennzeichnung zugreifen können.