Frosthilfen im Obst- und Weinbau

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat am 11. November 2024 die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ unterzeichnet. Damit wird die Grundlage geschaffen, um infolge der Spätfröste im April EU Krisenhilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro zielgerichtet an die betroffenen deutschen Obst- und Weinbäuerinnen und -bauern auszuzahlen. Im Zuge dessen wird auch Bayern eine Antragstellung auf diese Mittel baldmöglichst anbieten.

Derzeit erarbeiten das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) und die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) noch die erforderlichen Formulare. Sobald das Merkblatt und das Antragsformular vorliegen werden wir umgehend informieren.

Der Antragsendtermin ist laut der Verordnung der 8. Januar 2025. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen im Wein- und Obstbau, die durch die Spätfröste im April 2024 eine Ertragsminderung von mind. 30 % sowie einen Mindestschaden von 7.500 Euro vorweisen können. Erhaltene Versicherungsleistungen müssen angegeben werden. Der Entschädigungssatz wird erst nach Antragsstellung vom Bund berechnet, um die bereitgestellten Mittel bestmöglich auf alle Antragsteller in Deutschland zu verteilen. Die Auszahlung erfolgt bis Ende April 2025.