Rodung von Rebflächen
In den vergangenen Wochen wurde in größerer Runde bestehend aus Bayerischer Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), Weinbauring Franken e.V. und Fränkischer Weinbauverband e.V. die Thematik Pachtflächen, Drieschen, Rodung diskutiert.
Ein wichtiger Punkt, der dabei aufkam, war die Erreichbarkeit der betroffenen Personen. Gerade die Eigentümer von Weinbergen, die fachfremd sind und deren Pachtflächen keine neuen Pächter finden, sind für die Beratung und die Fachverbände kaum erreichbar, da man sich gegenseitig nicht kennt.
Daraus entstand die Idee zu einem Leitfaden zum Umgang mit Weinbergen, die gerodet werden sollen, der über die Gemeinden an die Grundstückseigentümer weitergegeben werden kann/ soll. Dieser wurde nun vom Weinbauring Franken zusammen mit dem Fränkischen Weinbauverband erstellt. Ergänzend dazu finden Sie auch nochmal die ausführlichen Informationen der LWG zum Thema.
Da uns auch immer wieder Fragen rund um das Thema „Pachtvertrag“ erreichen, wollen wir auf die aktuellen FAQ des Weinbauverbands Württemberg hinweisen. Wir bitten um Verständnis, dass weder die LWG noch der Weinbauring oder der Weinbauverband eine Rechtsberatung leisten können.