EU-Hilfen bei Frostschäden im Obst- und Weinbau – Antragsstellung möglich

Achtung! Die Exceltabelle „Erntemengenerhebung“ wurde am 12.12.2024 aktualisiert – bitte nutzen Sie unbedingt die neue Version, da sich die Berechnungsgrundlage verändert hat – Version 1.3
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Alle, die ihren Antrag schon eingereicht haben, müssen die Exceltabelle nicht nochmal einreichen. Dies übernimmt das Team von IWO4 für Sie

Die Antragstellung für die EU-Frostbeihilfe beginnt am 06.12.2024 und endet am 08.01.2025 Deutschland erhält aus EU-Mitteln insgesamt 46,5 Millionen Euro zur Unterstützung von Obst- und Weinbaubetrieben, die durch das Frostereignis im April 2024 Ertragsverluste hinnehmen mussten.

Eckpunkte der Frostbeihilfe

Antragsberechtigt für die EU-Frostbeihilfe sind Betriebe des Obst- und Weinbaus, die einen Betriebssitz in Bayern haben und durch den Frosteinbruch im April 2024 substanziell betroffen wurden.
Voraussetzung für die EU-Beihilfe ist

  • ein frostbedingter Verlust der Erlöse 2024 im Vergleich zu einem dreijährigen Referenzzeitraum (2019-2023, wobei der höchste und niedrigste Wert gestrichen werden) in Höhe von
    mindestens 30 Prozent und
  • ein bereinigter Schaden in Höhe von mindestens 7.500 Euro.

 

Auch frostgeschädigte Betriebe, die am Förderprogramm „Mehrgefahrenversicherung“ teilnehmen, können auch die von der EU bereitgestellten Frostbeihilfen in Anspruch nehmen. Allerdings wird die (erhaltene) Versicherungsleistung vom errechneten Schaden abgezogen.

Der Entschädigungssatz wird erst nach Ende der Antragsfrist vom Bund berechnet, um die bereitgestellten Mittel bestmöglich auf alle Antragsteller in Deutschland zu verteilen. Die Auszahlung der Frostbeihilfen soll bis Ende April 2025 erfolgen.

Wichtige Informationen:


Anträge für die Frostbeihilfe können bis zum 8. Januar 2025 nur bei der LWG gestellt werden:
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/eu-beihilfen-wegen-frostschaeden/index.html


Auf Grund der anstehenden Weihnachtsruhe bitten wir darum, die Anträge inklusive erforderlicher Anhänge, wie z.B. die Traubenerntemeldungen oder Anlieferungsbescheinigungen 2019 bis einschließlich 2024 etc. möglichst bis zum 16. Dezember einzureichen, sofern diese noch nicht in der Weinbaukartei vorliegen. Ansonsten kann eine zügige Bearbeitung der Förderanträge nicht
gewährleistet werden.


Senden Sie Ihren Antrag inklusive Anhänge wegen der auszufüllenden Excel-Datei bitte möglichst per Mail an poststelle@lwg.bayern.de – Betreff: „IWO4-Förderunterlagen Frost“


Die Traubenerntemeldungen geben Sie bitte auch möglichst online über iBALIS ab! Für die Beantragung der Förderung muss die Traubenerntemeldung 2024 allerspätestens bis zum 08.01.2025 abgegeben sein.

Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrags und der Excel-Datei haben, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin.


Es sollten möglichst keine Anträge per Post geschickt werden, da die Mitarbeiter sonst die Excel-Datei händisch übertragen müssen. Lässt sich dies gar nicht umgehen, bitte den Umschlag unbedingt wie folgt adressieren:

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Institut für Weinbau und Oenologie
Arbeitsbereich Beratung, Förderung und Strukturentwicklung (IWO 4)
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim

Es muss zwingend ersichtlich sein, dass die Post für IWO 4 ist!
Ansprechpartner für den Weinbau an der LWG sind: Florian Troll unter der 0931-9801-3520 oder Dr. Juliane Urban/Peter Wolter unter der -3519 oder Kerstin Völker unter der -3522