Hinweis zur Entalkoholisierung von Weinen – nicht zugelassene Oenologische Verfahren
Das WBI Freiburg verweist darauf, dass bei der Herstellung von teil- oder entalkoholisiertem Wein die Zugabe von „Fremdwasser“ nicht zulässig ist. Derart hergestellte Produkte sind nicht verkehrsfähig.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Oenologischen Hinweis des WBI Freiburg, den wir Ihnen mit Zustimmung der Verfasser zur Verfügung stellen.