Denken Sie an Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration!
Zu Beginn der „Füllsaison“ des Jahrgangs 2024 möchten wir Sie nochmals darauf hingewiesen, dass Erzeugnisse, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt worden sind, mit einem Zutatenverzeichnis und einer Nährwertdeklaration zu kennzeichnen sind.
Wir verweisen dabei auf das umfangreiche Infoblatt des LGL (siehe unten oder https://t1p.de/g5gno).
Alle verpflichtenden Angaben können direkt auf Etiketten gedruckt werden. Es gibt keine Pflicht, einen QR-Code auf Etiketten zu drucken. Dies ist eine technische Möglichkeit, die bisher einmalig in der Kennzeichnung von Lebensmitteln ist. Egal für welche Lösung Sie sich entscheiden: nehmen Sie zeitnah Kontakt mit den Designern Ihrer Etiketten und Preislisten auf. Denken Sie auch an die Kennzeichnung im Online-Shop.
Denken Sie immer daran: Ihr Kunde muss vor Abschluss des Bestellvorgangs einfach, d.h. übersichtlich und ohne langes Suchen, auf Zutatenverzeichnis und Nährwertkennzeichnung zugreifen können.