EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) gilt ab 13. Dezember 2014!
Ab dem 13. Dezember 2014 gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, der sogenannten EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Die Ausnahme ist die Verpflichtung zur Nährwertdeklaration, die erst ab dem 13. Dezember 2016 gilt. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte in Hinblick auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen in Form eines Fragenkatalogs zum Download.
Angesichts der Erfahrungen der letzten Jahre rechnen wir damit, dass es ab dem 13. Dezember 2014 zu einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich von Homepages und Online-Shops kommen wird. Sollten Sie die notwendigen Anpassungen Ihres Angebots nicht rechtzeitig vornehmen können, empfehlen wir ab dem 12. Dezember 2014 die vorübergehende Stilllegung.