Förderung – Wichtiger Hinweis der LWG

Aufgrund der außergewöhnlichen Trockenheit hat das Staatsministerium die Antragsstellung für das
Bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus-Teil A ab sofort eröffnet. Somit können noch kurzfristig Anträge zur Installation von Tröpfchenbewässerung gestellt werden. Da allerdings nur ein Antrag pro Förderperiode gestellt werden kann müssen mit diesem Antrag auch geplante Wiederanpflanzungen für Frühjahr 2016 mitbeantragt werden!
Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden ist es wichtig sich vor Antragstellung bei der LWG zu melden (Inge Schömig 0931/9801214 oder Peter Wolter 0931/9801215).

Aktualisierte Unterlagen zur Antragstellung stehen im Internet unter dem Förderwegweiser des StMELF
zur Verfügung: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung