Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Dürreschäden

Wegen der Trockenheit mit hohen Temperaturen sind in weiten Teilen Bayerns, v.a. in Unterfranken, beträchtliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen entstanden. Die Ernteausfälle bzw. Ertragseinbußen werden bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat daher in einem Schreiben an das Bayerische Landesamt für Steuern verschiedene steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Dürreschäden an landwirtschaftlichen Kulturen eingeräumt (siehe Download).

Interessant ist u.U. der Punkt 2.2 „Wiederanpflanzung zerstörter Dauerkulturen“. Hier heißt es:
„Die Aufwendungen für die Herrichtung und Wiederanpflanzungen zerstörter Anlagen können ohne nähere Prüfung als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt werden, wenn der bisherige Buchwert beibehalten wird.“

Sollten Sie unter den Auswirkungen der Trockenheit und Hitze entsprechende Dürreschäden erlitten haben, treten Sie bitte mit Ihrem Steuerberater in Kontakt, um entsprechende Schritte einzuleiten. Der Fränkische Weinbauverband kann zu diesem Thema keine weitere Beratung anbieten.

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