27. Oktober 2015
Liquiditätsprogramm der landwirtschaftlichen Rentenbank
Die landwirtschaftliche Rentenbank hat ein Programm zur Liquiditätssicherung ldw. Betriebe aufgelegt. Antragsberechtigt sind Futterbau- (Milchvieh) und Veredlungsbetriebe (Rinder-/Schweinemast und Ferkelerzeugung). Folgende Voraussetzungen bzw. Bedingungen sind zu erfüllen: Bei Ertragseinbußen wegen Trockenheit im Jahr 2015 sind alle Unternehmen der Landwirtschaft und des Garten- und Weinbaus antragsberechtigt. Die Ergebnisrückgänge müssen mindestens 30 % im jeweils betroffenen Betriebszweig betragen. Vorzeitige Rückzahlung während der [...]
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