Antragsformulare für Autorisierung von Neuanpflanzungen von Weinreben online

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat darüber informiert, dass sie das Formular und die entsprechenden Ausfüllhinweise für den Antrag der Autorisierung von Neuanpflanzungen von Weinreben online gestellt hat. Ebenfalls wurde ein Merkblatt veröffentlicht, welches über die Neuerungen des Systemwechsels informiert. Die Formulare können unter http://www.ble.de/pflanzrechte-wein eingesehen werden.

Hintergrund:

In Deutschland sind nach der Umstellung des Autorisierungssystems für Rebpflanzungen auf EU-Ebene 300 Hektar Weinanbaufläche zusätzlich zu vergeben. Die BLE führt das Verwaltungsverfahren national durch: Sie prüft die eingehenden Anträge inhaltlich nach den gesetzlichen Zuteilungskriterien, berechnet die pro Antrag zu vergebenen Pflanzrechte und erteilt die Bescheide.

Es werden mehr Anträge erwartet, als zusätzliche Anbaufläche zur Verfügung steht. Priorität erhalten Anträge mit der Anbaufläche in Steillage. Erste Priorität wird Lagen mit über 30 Prozent Gefälle eingeräumt, dann folgen Lagen mit 15 bis 20 Prozent Neigung. Grundvoraussetzung für eine Zusage ist, dass die Antragsstellenden glaubhaft nachweisen, dass sie rechtzeitig über die angegebene landwirtschaftliche Fläche verfügen. Die Bepflanzung muss innerhalb von drei Jahren nach positivem Bescheid beginnen. Stichproben und Kontrollen in den Anbaugebieten übernehmen die jeweiligen Landesbehörden.