Abmahnung wegen fehlendem Link zur Online-Schlichtung
Jeder, der online Wein oder andere Produkte verkauft, sollte dringend den Link zum neuen EU-Verbraucherschlichtungsportal http://ec.europa.eu/consumers/odr/ einbauen. Erste „Abmahnspezialisten“ haben bereits in diesem Bereich Erfolg, obwohl in dem Portal noch keine außergerichtlichen Schlichtungsstellen für Deutschland angegeben werden.
Diese Pflicht kann über eine Aufnahme des nachfolgenden Textes im Impressum, das der Voraussetzung “leicht zugänglich” entspricht, erfüllt werden:
“Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 VO 524/2013:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streibeilegung bereit, die unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abgerufen werden kann.”