Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2016

Auf Grund der besonderen Witterungsverhältnisse hat die Bayer. Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau mittels einer Allgemeinverfügung die Säuerung von frischen Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost, Jungwein und Wein des Jahrgangs 2016 rückwirkend zum 12.09.2016 zugelassen. Die entsprechende Veröffentlichung wird im Staatsanzeiger vom 16.09.2016 erfolgen.

Es bestehen deshalb von Seiten der Regierung von Unterfranken und dem Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) keine Bedenken, wenn aus Gründen der unmittelbaren praktischen Notwendigkeit im Vorgriff auf die Veröffentlichung dieser Ausnahmeregelung ab sofort die Säuerung von frischen Weintrauben, Traubenmost usw. des Jahrgangs 2016 vorgenommen wird.

Hierzu hat die Regierung von Unterfranken in Absprache mit dem Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – Dienststelle Würzburg – ein Infoblatt zu den speziellen, insbesondere EU-rechtlichen Vorgaben erstellt, das Sie hier zum Download finden.

Des Weiteren finden Sie hier einen Vordruck „Meldung oenologischer Verfahren nach dem Weinrecht; Säuerung“, mit dem den Weinbaubetrieben die erforderliche weinrechtliche Meldung erleichtert werden soll. Infoblatt und Meldevordruck liegen selbstverständlich in der Weinprüfstelle zur Mitnahme aus. Außerdem werden sie in den nächsten Tagen in den Internetauftritt der Regierung von Unterfranken unter „Gesundheit, Verbraucherschutz –> Weinprüfstelle“ eingestellt werden.

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