Mitwählen und mitbestimmen! Sozialwahl 2017

Nutzen Sie Ihre Stimme! Am 31. Mai 2017 findet die Sozialwahl der SVLFG statt.

Zum ersten Mal in der Geschichte der landwirtschaftlichen Sozialversicherungen wird die Vertreterversammlung direkt von allen SVLFG-Versicherten am  bundeseinheitlich gewählt.

Die Vertreterversammlung setzt sich aus 3 Gruppen mit je 20 Personen zusammen, dabei findet jedoch nur in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte („SofAs“)eine tatsächliche Wahl statt. Um das Wählerverzeichnis zu erstellen, werden aktuell Fragebögen an rund 1,5 Millionen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherte Unternehmen verschickt. Nur wer den zugesandten Fragebogen ausfüllt und fristgerecht zurückschickt, bekommt Wahlunterlagen für die Briefwahl.

Betriebe, die ausschließlich Saisonarbeitskräfte beschäftigen, zählen übrigens zu den „SofAs“ und nicht zu Arbeitgebern, wenn keiner der Saisonarbeiter in den letzten zwölf Monaten länger als sechs Monate im Betrieb tätig war.

Die Wahl ist nicht unbedeutend – fasst die Vertreterversammlung doch weitreichende Beschlüsse, die jeden Versicherten betreffen, zum Beispiel die Beitragsgestaltung in Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.

Es findet keine Personenwahl sondern eine Listenwahl statt, in der sich die Regionen spiegeln. So findet sich Artur Steinmann, Präsident des Fränkischen Weinbauverbands, auf der Liste 1 Platz 13 des Bayerischen Bauernverbands wieder. auf Liste 3 Platz 1 der Präsident des Weinbauverbands Rheinhessen Ingo Steitz, auf Liste 4 der Vizepräsident des Badischen Weinbauverbands Franz Benz.

Eine hohe Wahlbeteiligung seitens der Winzer ist wünschenswert, damit Vertreter der Weinbauregionen in das bundesweite Gremium gewählt werden.

Umfassende Informationen zur Wahl finden Sie unter www.sozialwahl-bayern.de