Antrag auf Agrardieselvergütung 2017
Zunächst die gute Nachricht: Die eigentlichen Antragsformulare für die Agrardieselvergütung (vollständiger Antrag, Vordruck 1140 / vereinfachter Antrag, Vordruck 1142) sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Zusätzlich müssen 2017 jedoch folgende Formulare abgegeben werden:
1. Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen (Vordruck 1139)
Hier ist auf jeden Fall ein Kreuz bei § 57 Energiesteuergesetz zu setzen, da hier die Agrardieselvergütung geregelt ist.
2.1 Nachträgliche Anzeige- und Erklärungspflicht für Steuerentlastungen (Vordruck 1462)
Frist 30. Juni 2017
Mit diesem Vordruck sind Angaben über bestimmte im vorangegangenen Kalenderjahr erhaltene Steuerentlastungen zu machen. Diese Erklärung muss jährlich bis zum 30. Juni abgegeben werden. Für das Jahr 2016 gilt eine Übergangsregelung – es müssen nur die zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2016 erhaltenen Steuerentlastungen angegeben werden.
alternativ
2.2 Befreiung von der Anzeige- und Erklärungspflicht für Steuerentlastungen (Vordruck 1463)
Frist 30. Juni 2017
Als Alternative kann eine Befreiung für einen Zeitraum von maximal drei aufeinander folgenden Jahren beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die jährliche Steuerbegünstigung in den vorangegangenen drei Kalenderjahren nicht mehr als 150.000 € pro Jahr und Tatbestand betragen hat. Dazu sind die in den Jahren 2014 bis 2016 erhaltenen Steuerbegünstigungen im Formular anzugeben.
Die zusätzlichen Vordrucke können über die Internetseiten des Zoll (www.zoll.de -> Fachthemen -> Steuern) heruntergeladen werden. Am einfachsten ist jedoch die Eingabe der Vordruck-Nummer (1139, 1462, 1463) in das Suchfeld.