1. September 2017

Zulassung der Säuerung für den Jahrgang 2017

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau hat per Allgemeinverfügung die Säuerung bei frischen Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost, Jungwein und Wein des Jahrgangs 2017 zugelassen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Allgemeinverfügung (Download). Download ›

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