Arbeitszeitgesetz im Herbst

Die Weinlese 2018 steht kurz bevor. Damit beginnt die spannendste Phase des Jahres, aber auch eine sehr arbeitsintensive. Bei aller Eile und der großen Euphorie für das eigene Schaffen sollte dennoch der Aspekt der Arbeitssicherheit nicht vergessen werden. Für Arbeitgeber gibt es Anforderungen hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes, die bei Angestellten beachtet werden müssen.

Die wichtigsten Regeln zur Arbeitszeit

Wöchentliche Arbeitszeit
8 Stunden täglich an bis zu 6 Tagen=48 Stunden / Woche
In Ausnahmen bis zu 60 Std./Woche (mit anschließendem Zeitausgleich)

Tägliche Arbeitszeit
max. 10 Stunden („netto“, ohne Pausen) pro Tag
Die Mehrarbeit muss ausgeglichen werden. Innerhalb von jeweils 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen darf der Durchschnitt von 8 Stunden täglich nicht überschritten werden.

Pausenzeiten
ab 6 Stunden: 30 Minuten
ab 9 Stunden: 45 Minuten
Die Pausenzeit kann am Stück oder verteilt (auf mindestens je 15 Minuten) genommen werden.

Nachtarbeit und Nachtruhe
Nachtarbeit kann unbeschränkt ausgeführt werden, so lange die Ruhezeit von 11 Stunden von Feierabend bis zum nächsten Arbeitsbeginn eingehalten wird.

Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Unterfranken hat im Rahmen von Arbeitszeitkontrollen festgestellt, dass diese Vorgaben nicht immer eingehalten wurden, vor allem bei Arbeiten im Keller! Daher wurden z.T. bereits empfindliche Bußgelder verhängt.

Nach Gesprächen mit den Gewerbeaufsichtsämtern in Unterfranken und Oberfranken (zuständig für Ausnahmegenehmigungen für Saison- und Kampagnenbetriebe) hat der Fränkische Weinbauverband erreicht, dass auch Betriebe der fränkischen Weinwirtschaft einen gebührenpflichtigen Antrag (siehe Download) auf Bewilligung der Verlängerung der täglichen Arbeitszeit stellen können: werktäglich bis zu 12 Stunden und wöchentlich bis maximal 70 Stunden.

Bitte prüfen Sie vor Antragsstellung, ob:

  • ein Antrag auch tatsächlich notwendig ist oder ob Sie im Rahmen der Prozessoptimierung die Arbeitszeiten anpassen können.
  • die entsprechenden sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Nachweise und Stellungnahmen vorlegen können. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die SVLFG (www.svlfg.de –> Prävention –> Ansprechpartner)

Ihren Antrag inkl. Anlagen senden Sie bitte bis zum 13. Juli 2018 an den Fränkischen Weinbauverband e.V. (Hertzstraße 12, 97076 Würzburg).

Bei Fragen stehen Ihnen Hermann Schmitt (hs@haus-des-frankenweins.de | 0931 / 390 11-13) und Stephan Schmidt (sts@haus-des-frankenweins.de | 0931 / 390 11-16) gerne zur Verfügung.

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