WeinWanderWochenende 2019

Das DWI stellt auch 2019 wieder eine Broschüre zum WeinWanderWochenende (27. und 28. April 2019) zusammen. Sollen darin auch Ihre Veranstaltungen aufgelistet werden, senden Sie bitte das ausgefüllte Meldeformular (unter Download) per E-Mail an mb@haus-des-frankenweins.de oder per Fax an die 0931 / 3 90 11-55.

Anmeldeschluss für die Broschüre ist der 09. November 2018,  danach eingehende Termine erscheinen ausschließlich online unter www.deutscheweine.de/tourismus. 


Ebenso können teilnehmende Betriebe sich um die Zweite Royale Weinwanderung mit der dann amtierenden Deutschen Weinkönigin bewerben. Hierfür bestätigen Sie auf dem Meldebogen (unter Download) die Teilnahmebedinugnen und  kreuzen den Punkt „Wir möchten am Losverfahren teilnehmen“ mit „Ja“ an.

Die „Zweite Royale Weinwanderung“ wird unter allen Betrieben, die sich am WeinWanderWochenende 2019 mit Aktionen beteiligen und die sich bis 9.11.2018 darum bewerben, verlost. Die Deutsche Weinkönigin wird dann an dieser Wanderung, die von dem Gewinner organisiert wird, teilnehmen und die Wandergäste und deren Fragen zum Thema Wein beantworten. Die Wanderung kann am Samstag oder Sonntag stattfinden.

Teilnahmebedingungen für die „Zweite Royale Weinwanderung“:

  • Rund- oder Streckenwanderung von mindestens 5 km Länge an einem der beiden Tagen 
  • Kurze Wegbeschreibung aus der besondere Angebote/Aktionen am Wegesrand, Sehenswürdigkeiten, Aussichtspunkte etc. hervorgehen
  • Bei einer Streckenwanderung Sicherstellung des Rücktransports der teilnehmenden Gäste an den Ausgangspunkt
  • Ausreichende Parkmöglichkeiten am Start bzw. in der Nähe des Ausgangspunktes der Wanderstrecke
  • Definierter Treffpunkt und Beginn der gemeinsamen Wanderung
  • Angabe zur Höhe der Teilnehmergebühren 
  • Angabe der maximalen Anzahl von Wanderern, die – nach Anmeldung und Entrichtung der Teilnahmegebühr – mitwandern können
  • Möglichkeit der Teilnahme von bis zu zehn vom DWI eingeladenen VIPs (Lokalpolitiker, Pressevertreter, etc.) ohne Teilnahmegebühr 
  • Verkostung von insgesamt mindestens drei verschiedenen Weinen vor, während oder nach der Wanderung
  • Ggf. Vesper oder sonstige Verköstigung vor, während oder nach der Wanderung  

Die Deutsche Weinkönigin zieht aus allen Bewerbern, die diese Voraussetzungen erfüllen,  im Losverfahren im Dezember 2018 einen Gewinner. Der Gewinner wird umgehend informiert, zudem wird der Gewinner und die angebotene Wanderung mit einer Pressemitteilung bekannt gegeben und die „Zweite Royale Weinwanderung 2019″ – gemeinsam mit allen anderen Aktionen – bis zum Start des Weinwanderwochenendes entsprechend beworben. 

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