Verpackungen: Was alle (!) fränkischen Winzerinnen und Winzer beachten müssen!

Bereits seit vielen Jahren unterstützt der Fränkische Weinbauverband seine Mitglieder in Sachen Verpackungslizenzierung. Zum 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft, das für alle fränkischen Winzerinnen und Winzer neue Pflichten mit sich bringt.

Was ist neu?

Ab 2019 wird erstmals durch ein öffentliches Register („LUCID“) einsehbar, welche Hersteller und Händler von Verpackungen ihrer Beteiligungspflicht an einem Dualen System nachkommen. Die Dualen Systeme übernehmen bundesweit die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen (z.B. Gelber Sack, Blaue Tonne, Glascontainer). Die beliebte Frage: „Machen das denn alle?“ stellt sich dann nicht mehr. In der Vergangenheit sind eben viele Hersteller ihrer Produktverantwortung nicht nachgekommen, so dass sich der Gesetzgeber gezwungen sah, Transparenz und Kontrolle zu erhöhen.

Ab dem 1. Januar 2019 müssen sich alle Hersteller und Händler – also auch Winzer -, die ein verpacktes Produkt (z.B. eine Flasche Wein) „als Erster“ an Endkunden verkaufen, bei der neu eingerichteten „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ registrieren:

www.verpackungsregister.org

Wichtig: Es gibt keine Bagatellgrenzen!

Was muss ich tun?

Sie müssen sich unter www.verpackungsregister.org in der Datenbank „LUCID“ registrieren. Die kostenlose Registrierung ist seit Ende August 2018 ausschließlich elektronisch möglich und muss durch den Betrieb selbst erledigt werden. Bei der Registrierung ist zu bestätigen, dass man sich an einem dualen System beteiligt (spätestens ab 2019!). Ist die Registrierung vollständig, erhält man eine vorläufige Registrierungsnummer zugeschickt. Diese ist ab 2019 nötig für den Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages mit einem Dualen System („Lizenzierungsvertrag“). Anfang 2019 werden dann alle registrierten Unternehmen im Internet veröffentlicht.

Bei der Registrierung in der zentralen Datenbank LUCID wird u.a. nach einer „Nationalen Kennnummer“ gefragt. Da Weingüter i.d.R. über keine Gewerbeanmeldung verfügen, muss hier eine andere von einer Behörde o.ä. vergebene eindeutige Nummer angegeben werden. Dies kann sein:

  • die Betriebsnummer (INVEKOS-Nr.) der jeweils zuständigen Agrarförderbehörde,
  • bei Weinbaubetrieben die Weinbaukartei-Nummer der jeweiligen Landesbehörde,
  • die Mitgliedsnummer der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder
  • die EG-Öko-Kontrollnummer

Die sich registrierenden Betriebe wählen dann bitte „Sonstiges“ im Drop-Down-Menü „Art der nationalen Kennnummer“ aus und können die Bezeichnung Ihrer Kennnummer in einem sich öffnendem Feld anschließend selbst eintragen.

Wichtig: Sie können sich auch registrieren, wenn Sie noch an keinem Dualen System beteiligt sind. Für 2019 ist dann ein entsprechender Nachweis nötig!

Wie kann ich mich einem Dualen System anschließen?

Der Fränkische Weinbauverband hat für 2019 wieder einen Rahmenvertrag mit einem Dualen System abgeschlossen. Weitere Informationen zum Vertrag werden in den nächsten Tagen veröffentlicht. Wichtig: Ihr Vertrag muss bis zum 10. Januar 2019 beim entsprechenden Systemanbieter vorliegen, da ansonsten Verspätungszuschläge erhoben werden!

Für Betriebe, die Kleinst- oder Kleinmengen in Umlauf bringen, bieten sich auch Direktlizenzierungsportale an, z.B. www.recycling-kontor.koeln/rk-direkt. Diese sind i.d.R. teurer, jedoch hält sich der bürokratische Aufwand in Grenzen. Auch hier ist eine Registriernummer der Zentralen Stelle notwendig.

Was passiert, wenn ich mich nicht registriere?

Sie dürfen Ihre Verpackungen nicht mehr vertreiben – also keinen Wein mehr verkaufen. Es drohen Bußgelder bis zu 200.000,-€. Durch die Öffentlichkeit des Registers droht ein erhöhtes Abmahnrisiko.

Eine Frage noch zum Pfand…

Einweggetränkeverpackungen, die Sekt (inkl. Sektmischgetränke mit einem Sektanteil von mindestens 50% und schäumende Getränke aus alkoholfreiem oder alkoholreduziertem Wein) oder Wein (inkl. Weinmischgetränke mit einem Weinanteil von mindestens 50% und alkoholfreien oder alkoholreduzierten Wein) enthalten, sind von der Pfandpflicht ausgenommen (§31 Abs.4 Verpackungsgesetz).

Bei Fragen steht Ihnen Stephan Schmidt (sts@haus-des-frankenweins.de, Tel. 0931 / 390 11-16) gerne zur Verfügung.