Duales System: Registrierung und Rahmenvertrag

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Jeder, der verpackte Ware in Verkehr bringt, muss sich im neuen Verpackungsregister anmelden, ansonsten drohen empfindliche Strafen.

Viele Winzerinnen und Winzer haben sich bewusst oder unbewusst kaum Gedanken über die Registrierung ihrer Verpackungen gemacht. Eine Verpflichtung sich an einem Dualen System zu beteiligen (im Alltag wird dies gerne als „Lizenzierung von Verpackungen“ bezeichnet) besteht schon seit längerer Zeit. Kleinst- und Kleinbetriebe haben dies oft nicht wahrgenommen oder gedacht, dies betrifft nur die „Großen“. Da das neue Verpackungsgesetz die allgemeine Registrierungspflicht ohne Bagatellgrenze vorschreibt (Stand November 2018), müssen sich aber auch diese Betriebe mit dem zwei-teiligen System auseinandersetzen.

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch und beachten die jeweiligen Fristen!

Wichtige Termine
bis zum 01.01.2019           Registrierung des Betriebs unter www.verpackungsregister.org
Registriernummer ist notwendig zum Abschluss des Vertrags mit RKD!
bis zum 10.01.2019 (!)       Abschluss eines Vertrags mit RKD unter https://www.recycling-kontor.koeln/spezial
bis zum 15.08.2019           Änderung der Jahresplanmenge möglich
bis zum 01.04.2020           Meldung der Jahresabschlussmenge

Ich bin bereits im Verpackungsregister registriert. Das reicht, oder?
Nein
– Sie müssen sich als Betrieb bis zum 1. Januar 2019 unter www.verpackungsregister.org registrieren und bis zum 10. Januar 2019 (!) einen Vertrag mit einem Dualen Systemanbieter haben. Zum Abschluss des Vertrags brauchen Sie zwingend die Registrierungsnummer der Zentralen Stelle.

Muss ich einen Vertrag abschließen?
Ja
– jeder Hersteller, der mit Ware befüllte Verpackungen (z.B. Wein in einer Glasflasche) gewerblich an private Endverbraucher erstmals in Verkehr bringt, muss diese lizenzieren.

Wie und wo kann ich einen Vertrag abschließen?
Vertragspartner des Fränkischen Weinbauverbands ist die RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG (kurz „RKD“). Ein Informationsblatt erhalten Sie bei Stephan Schmidt (sts@haus-des-frankenweins.de)

Was muss ich melden und wieviel?
Im Sinne der Produktverantwortung muss jeder Betrieb eigenverantwortlich und selbstständig seine Mengen ermitteln. Die Mengen berechnen sich z.B. beim Glas aus der Anzahl der Flaschen multipliziert mit dem Leergewicht der jeweiligen Flaschenform. Die Angabe erfolgt in Kilogramm (kg). Abzugsfähig sind nur Mengen, die in den Export gehen.

Folgende Werte stellen eine grobe Orientierung dar:

  • 1l-Schlegelflasche: 400 g / 0,40 kg
  • 0,75l-Flaschen (Schlegel, Burgunder, Gutswein): 450 g / 0,45 kg
  • Bocksbeutel: 550 g / 0,55 kg

Rechenbeispiel

Flaschenart

Anzahl

Einzelgewicht (kg)

Gesamtgewicht

kg

Bocksbeutel

10.600 Stk.

0,550

5.830

1l-Flasche

8.000 Stk.

0,400

3.200

Sonstige 0,75l

10.600 Stk.

0,450

4.770

Summe Glas

13.800

 

 

 

 

Verschlüsse (Aluminium)

29.200

0,001

29,2

 

 

 

 

Karton

 

 

 

6er Lager / Transport

4.500

0,300

1.350

6er Versandkarton (PTZ)

300

1,500

450

Summe PPK

1.800

 

Wann muss ich die Meldungen abgeben?
Die ermittelte Jahresplanmenge (siehe Rechenbeispiel) wird bei Abschluss des Vertrags, bis zum 10.01.2019, angegeben.

In Abhängigkeit des Nettolizenzvolumens erfolgt die Meldung der Verpackungsmengen:

  • bis 5.000 € –> Jahresmeldung
  • ab 5.001 – 50.000 € –> Quartalsmeldung
  • ab 50.001 € –> Monatsmeldung

Auf Basis der evtl. erfolgten Mengenmeldungen sowie der zu erwartenden Entwicklung meldet der Betrieb zum 15.08.2019 eine aktualisierte Jahresplanmenge.

Wichtig: Diese Meldungen müssen durch den Betrieb auch bei der Zentralen Stelle erfolgen.

Bis zum 01.04.2020 meldet der Betrieb die tatsächlich im Jahr 2019 in Verkehr gebrachten Mengen (Jahresabschlussmeldung). RKD wird im Anschluss unverzüglich die Mengenmeldung bestätigen und ebenfalls die Mengen der Zentralen Stelle melden.

Wie genau muss ich rechnen?
Sie sollten schon recht genaue Mengen ermitteln. Sofern die unterjährig gemeldeten Mengen die Mengen zum Jahresabschluss um mehr als 20% übersteigen werden Zuschläge fällig. Sofern die Jahresabschlussmenge unter den unterjährig gemeldeten Mengen liegt, ist die RKD nur bis zu einer Unterschreitung von 15% zur Erstattung des gezahlten Entgelts verpflichtet.

Beispiel 1 – Überschreitung
Unterjährig gemeldet: 10.000 kg
Jahresabschlussmeldung: 12.500 kg
Für 12.000 kg gilt der Basispreis, für die zusätzlichen 500 kg wird ein Zuschlag pro kg erhoben

Beispiel 2 – Unterschreitung
Unterjährig gemeldet: 10.000 kg
Jahresabschlussmeldung: 8.000 kg
Es erfolgt eine Rückvergütung von 1.500 kg (=15%), die weiteren 500 kg werden nicht erstattet

Was muss ich noch beachten?

  • Die Konditionen des Rahmenvertrags gelten nur für Mitglieder des Fränkischen Weinbauverbands e.V. Fragen zu einer Mitgliedschaft richten Sie bitte an Bernd Küffner (Tel. 0931 / 390 11-17, bk@haus-des-frankenweins.de)
  • Der Vertrag endet zum 31.12.2019, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.

Was gibt es bei der Registrierung noch einmal zu beachten?
Die Registrierung ist nur elektronisch unter www.verpackungsregister.org möglich und muss durch den Betrieb selbst erfolgen. Bei der Registrierung werden verschiedene Daten zum Betrieb und zu den Verkaufsverpackungen abgefragt. Nach erfolgreicher Registrierung erscheint der Betrieb im öffentlich einsehbaren Register „LUCID“.

Hinweis: Da die meisten Betriebe keine Gewerbeanmeldung haben, kann bei der Angabe der „Nationalen Kennnummer“ eine von einer Behörde o.ä. vergebene eindeutige Nummer genutzt werden. Dies kann z.B. sein die Landwirtschaftliche Betriebsnummer (INVEKOS-Nr.), die Weinbaukartei-Nummer, die Mitgliedsnummer der SVLFG (Berufsgenossenschaft), die EG-Öko-Kontrollnummer oder ähnliches. Im Menü „Art der nationalen Kennnummer“ ist dann unter „Sonstiges“ die Bezeichnung der Kennnummer anzugeben.

Ich will aber keinen Vertrag abschließen…
Für Betriebe, die Kleinst- oder Kleinmengen in Umlauf bringen, bieten sich Direktlizenzierungsportale an, z.B. www.recycling-kontor.koeln/rk-direkt. Diese sind i.d.R. teurer, jedoch hält sich der bürokratische Aufwand in Grenzen. Auch hier ist eine Registriernummer der Zentralen Stelle notwendig.

Ich habe aber doch nur 500 Flaschen pro Jahr?
Es gibt keine Bagatellgrenzen für Kleinstbetriebe. Auch Betriebe, die Glas zurücknehmen und spülen, müssen einen Vertrag abschließen, da sie nicht sicherstellen können, dass die Kunden die Flasche nicht doch in einen Altglas-Container werfen.

Ich habe das jetzt alles (wirklich!) gelesen, habe aber noch Fragen…
Für Fragen steht Ihnen Stephan Schmidt unter 0931/390 11-16 oder sts@haus-des-frankenweins.de gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Vertrag kontaktieren Sie bitte direkt Katrin Altmann (RKD) unter 0221 / 47 44 65-33 oder k.altmann@recycling-kontor.koeln