Informationen zum Weinversand an Privatpersonen nach Schweden

In Schweden finden derzeit verstärkt Kontrollen seitens der Zollbehörde mit Augenmerk auf Sendungen mit alkoholischen Getränken, insbesondere von Wein, statt. Bitte beachten Sie daher die unterschiedlichen Bedingungen für den Weinversand an Privatpersonen nach Schweden.

Privatimport

  • Der Besteller des Weines muss vor dem Versand in Schweden zum Zoll gehen und dort die geplante Einfuhr anzeigen
  • Er muss vorab pro Flasche, die er einführen möchte, die Verbrauchssteuer entricht
  • Der Zoll stellt daraufhin eine Bescheinigung aus, die der Besteller dem Versender zukommen lassen muss
  • Diese Bescheinigung muss außen am Paket als Begleitpapier erkennbar (d.h. am besten auf das Paket kleben) angebracht werden. Andernfalls ist mit einer kostenpflichtigen Rücksendung des Paketes durch den Zoll zu rechnen.
  • Beim Privatimport ist außerdem darauf zu achten, dass der Empfänger (Besteller) auch die Abholung des Weins organisiert und die Transport kosten trägt! Wir empfehlen, sich als Versender dies durch geeignete Dokumente (z.B. Transportauftrag) vom Besteller nachweisen zu lassen und diese als Begleitpapier der Sendung ebenfalls beizulegen.

Versandhandel

  • Wird der Transport durch den Versender organisiert und bezahlt, dann wird dies von den schwedischen Behörden als Versandhandel gewertet. Hier muss sich der Versender als Versandhändler in Schweden registrieren lassen.
  • Die Warensendungen sind den dortigen Behörden durch den Versender anzuzeigen und die Verbrauchssteuer ebenfalls durch diesen dort abzuführen. Diese Steuerpflicht ist nicht auf den schwedischen Privatkunden übertragbar. Versender haben die Möglichkeit sich durch einen steuerlichen Beauftragten (Fiskalvertreter) vertreten zu lassen.

Informationen zum Thema „Verbrauchssteuern auf alkoholische Getränke in Schweden“

bietet auch die deutsch-schwedische Handelskammer unter https://www.handelskammer.se/de/dienstleistungen/steuern/beratung-verbrauchssteuer-auf-alkohol an.