Teilnahme Consumenta in Nürnberg vom 26. Oktober bis 3. November 2019
Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel – Produkte aus Bayern, wird sich auch in diesem Jahr an der Consumenta in Nürnberg mit einem Gemeinschaftsstand beteiligen.
Für eine Teilnahme an der Consumenta, die vom 26. Oktober bis 3. November 2019 stattfindet, gibt es folgende Informationen:
1. Finanzierung
Der bayerische Firmengemeinschaftsstand wird vom Staatsministerium in erheblichem Umfang gefördert. Die von Ihnen zu bezahlenden, geförderten Beteiligungskosten belaufen sich für eine bezugsfertige Standeinheit von 12 m² mit Grundausstattung (Teppich, Beleuchtung, Stromanschluss, Tisch mit Stühlen, Infocounter) auf 2.160,00 €, dies entspricht 180,00 € pro m². Bei Eckständen erhöhen sich die Kosten um 250,00 €. Alle Kosten verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Beteiligungskosten müssen bis spätestens 4. September 2019 an die Kreative Verkaufsförderung Messebauagentur GmbH Eichinger bezahlt werden. Technische Einrichtungen, die über die Grundausstattung hinausgehen, Stromanschlüsse (über 3 KW-Leistungen) und Wasseranschlüsse müssen von den Firmen selbst bezahlt werden. Hierzu wird Ihnen die Messebauagentur eine Bestellliste zusenden. Diese Kosten sind nach Rechnungsstellung zu zahlen.
2. Sonstige Teilnahmebedingungen
Für eine Beteiligung am Gemeinschaftsstand des Staatsministeriums können nur Herstellerbetriebe, jedoch keine Handelsfirmen, zugelassen werden. Darüber hinaus gelten die Teilnahmebedingungen (Anlage 1).
3. Verbindliche Anmeldung
Die alp Bayern bitten Sie, Ihre verbindliche Anmeldung (Anlage 2) bis spätestens 31. Mai 2019 an das Staatsministerium per Telefax (089) 21822720 oder E-Mail (info@alp-bayern.de) zu senden. Bitte senden Sie der alp Bayern neben dem Anmeldeformular auch das Mitaussteller-Formular der Messe Nürnberg (Anlage 3) zu.
4. Messeförderung
Die Förderung der Messebeteiligungen der alp Bayern werden nach der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 bzw. Verordnung (EU) Nr. 651/2014 gewährt.
Es sind ausschließlich Unternehmen förderfähig, die
1. gem. Anhang I der VO (EU) als kleine unter mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft definiert sind, 2. sich nicht in Schwierigkeiten befinden
3. nicht einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachgekommen sind.
Größere Unternehmen, die nicht zum Kreis der KMUs zählen, können weiterhin an den Messebeteiligungen der alp Bayern teilnehmen, aber keine Messeförderung in Anspruch nehmen (Beteiligung zu Vollkosten).
Details dazu sowie weitere grundlegende Voraussetzungen für Ihre Beteiligung entnehmen Sie bitte den beiliegenden Teilnahmebedingungen der alp Bayern (Anlage 1).
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Stefanie Büchl (Tel. 089/2182-2418, E-Mail: stefanie.buechl@alp.bayern.de) gerne zur Verfügung.