Fränkischer Weinbauverband gründet Konsortium Franken
Mehr Transparenz für Verbraucher
Der Fränkische Weinbauverband e. V. hat auf seiner Ordentlichen Mitgliederversammlung am 10. April 2019 die Weichen für die Zukunft gestellt. Mit 97-prozentiger Zustimmung zu einer Satzungsänderung haben die Mitglieder des Fränkischen Weinbauverbands den Weg zur Anerkennung als Branchenverband geebnet. Der Fränkische Weinbauverband ist der erste Weinbauverband in Deutschland mit einer solchen Anerkennung. Er nennt sich zukünftig auch Konsortium Franken.
Dem Weg zur Satzungsänderung ging ein fast fünf Jahre währender Arbeitsprozess voran, der durch die EU-Reformen mit geschützten Herkunftsangaben nach romanischem Vorbild angestoßen wurde. Als Konsortium (Branchenverband) können die rund 3.400 fränkischen Winzer als Erzeuger selbst entscheiden, was den Wein aus Franken ausmacht und ihre geschützte Ursprungsbezeichnung Franken (g.U.) und geschützte geografische Angabe „Landwein Main“ verwalten und gestalten. Der Branchenverband muss noch staatlich anerkannt werden.
Wieso war die Satzungsänderung nötig?
2007 gab es auf EU-Ebene die Entscheidung, das von weiteren landwirtschaftlichen Produkten stammende System der geschützten Herkunftsbezeichnungen auch im Sektor Wein zu ermöglichen bzw. vorzuschreiben. Das System der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützten geografischen Angaben (g.g.A) drückt mehr aus als die reine Herkunft der Trauben. Es betont, dass diese Weine ihre Qualität und Eigenschaften den geografischen Verhältnissen, einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflussfaktoren, verdanken. Vereinfacht wurde damit das „Germanische Bezeichnungsrecht“ der geborenen Qualität, also der Einstufung der Weinqualitäten nach der „Zuckerpyramide“ (je höher der Zuckergehalt in den Trauben, umso höher die Qualität), durch das „Romanische Bezeichnungsrecht“ der gekorenen Qualität abgelöst. Damit passen sich Deutschland und Österreich anderen EU-Weinländern, wie Frankreich, Italien oder Spanien an.
Schutzgemeinschaft oder Branchenverband – was ist der Unterschied?
In mehreren Weinanbaugebieten Deutschlands haben sich Schutzgemeinschaften gegründet. Diese können die eigenen Lastenhefte geschützter Ursprungsbezeichnungen (g.U.) sowie geschützter geografischen Angaben (g.g.A.) mit den darin enthaltenen weinrechtlichen Rahmenbedingungen besser und effektiver gestalten. Der Fränkische Weinbauverband e. V. eröffnet sich mit der Gründung eines Branchenverbands mehr Spielräume: Das EU-Recht sieht z. B. Ziele wie die Information zur Förderung der Produktqualität, Kommunikationsmaßnahmen zur Profilierung und Steigerung der Wertschöpfung oder auch die Förderung umweltfreundlicher Erzeugungsmethoden. Dies steht jedoch derzeit nicht im Vordergrund: „Wir werden uns als Branchenverband hauptsächlich mit den Themen Herkunft und Profilierung beschäftigen – dann sieht man weiter, welche Aufgaben wir künftig übernehmen könnten oder uns angetragen werden“, beschreibt Artur Steinmann, Präsident des Fränkischen Weinbauverbandes, die weitere Marschroute. Ab Frühsommer wird ein 19-köpfiger Ausschuss „Herkunft und Profilierung“ mit Mitgliedern aus der gesamten fränkischen Weinwirtschaft beraten, welche Schritte angegangen werden, um ein herkunftsbezogenes Qualitätssystem in Franken zu etablieren.
Welche Vorteile bringt das herkunftsbezogene System?
Im herkunftsbezogenen System setzen sich die Winzer noch intensiver mit dem Einfluss des Gebiets auf den Wein auseinander und schaffen so unverwechselbare und nicht austauschbare Weintypen. Damit wissen Verbraucher genau, was sie bei einem Wein erwarten können, berichtet Steinmann: „Wir befinden uns seit Jahren in einem Prozess zu mehr Verortung. Die „Bezeichnungsrealität“ hat uns hier schon überholt, da sich immer mehr Betriebe von den klassischen Prädikaten verabschiedet haben. Der Konsument will wissen, wo seine Weine herkommen.“ Künftig gelte für die Qualität von Weinen die einfache Faustregel: Je genauer die Herkunft, desto höher die Qualität.
Welche Qualitätsstufen gibt es?
Wein mit „geschützter Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) kennzeichnet Qualitäts-bzw. Prädikatswein. Darunter findet sich Wein mit „geschützter geografischer Angabe“ (g.g.A.), bisher „Landwein“ und Deutscher Wein, der frühere Tafelwein.
Was ändert sich für die Verbraucher?
Für die Verbraucher ändert sich erst einmal sehr wenig. Die Verwendung des roten EU-Siegels (geschützte Ursprungsbezeichnung) und des blauen EU-Siegels (geschützte geografische Angabe), die Verbraucher beispielsweise von den Nürnberger Bratwürsten (g.g.A.) oder dem Parma-Schinken (g.U.) bereits sehr gut kennen, ist beim Wein schon seit 2012 möglich. Auch auf den Weinetiketten ändert sich erst einmal nichts: Die Angabe „Franken“ erfolgt in jedem Fall, egal ob g.U., Qualitäts- oder Prädikatswein. Die Angabe eines Bereichs, eines Orts oder einer Einzellage ist eine fakultative Angabe, die die Betriebe heute schon zur Differenzierung ihres Angebots nutzen. Künftig könnten Vorgaben nach „burgundischen Vorbild“ die Verwendung dieser Angaben regeln.