1. April 2019

Ergänzende Informationen zur Antragsstellung im Bayerischen Programm zur Stärkung des Weinbaus, Teil B – Investitionsförderung

Die LWG informiert: Zur sachgerechten Bearbeitung müssen der Förderantrag, die Kostenplausibilisierung, das von der LWG erstellte Wirtschaftlichkeitsgutachten und die Stellungnahme bis zum 10. April vorliegen. Fehlende Nachweise, wie z.B. Zeugnisse, fehlende Baugenehmigung etc. können bis zum 30. April nachgereicht werden. Nach dem 10. April können keine baufachlichen Stellungnahmen erstellt werden!! Bzgl. der Förderung von Barriquefässern gilt zu beachten, dass ausschließlich [...]

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