Investitionsförderung: Zahlungsantrag nicht vergessen!

Die LWG informiert:

Nach Abschluss der Maßnahme (Maßnahme zur Investitionsförderung) ist sofort der Zahlungsantrag zu stellen!

Alle Antragssteller, die in der 1. Auswahlrunde 2018 eine Bewilligung für die Förderung von Maschinen/Geräten (keine Bauvorhaben!) erhalten haben, müssen ihren Zahlungsantrag bis spätestens 15.08.2019 bei der Bewilligungsstelle in Marktredwitz einreichen.

Werden Fördermittel in der jeweiligen Förderperiode nicht abgerufen, stehen diese für künftige Perioden nicht zur Verfügung.