Neuigkeiten zu Umsatzsteuer-Pauschalierung

Der EU-Kommission gefällt die deutsche Umsatzsteuer-Pauschalierung in der Landwirtschaft nicht, deshalb hat sie bereits letztes Jahr die Bundesregierung zur Stellungnahme aufgefordert. Mit der Klage vor dem EuGH zieht sich die Schlinge um den § 24 UStG nun weiter zu. Von den höchstwahrscheinlich erforderlichen Veränderungen wäre vor allem auch der Weinbau betroffen. Für viele Betriebe mit hoher Wertschöpfung würden Veränderungen zu großen finanziellen Einbußen führen.

Hintergrund:
Die Pauschalierungsregelung des § 24 UStG sieht für die Anwendbarkeit auf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachte Umsätze keinerlei Beschränkungen vor. Besonders in Tierhaltungsbetrieben und Sonderkulturbetrieben mit hoher Wertschöpfung, wie z.B. dem Weinbau, lohnt sich die Pauschalierung, sofern keine größeren Investitionsmaßnahmen getätigt werden. Der Pauschalausgleich-Prozentsatz in Höhe von 10,7 % führt in diesen Fällen regelmäßig zu einer Überkompensation der Vorsteuerbelastung.

Genau dies beanstandet die EU-Kommission, denn ihrer Ansicht nach kommt es so zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt.

Verfahrensverlauf:

  • 03/2018: EU-Kommission fordert Deutschland zur Stellungnahme auf
  • 05/2018: Stellungnahme der Bundesregierung, an Pauschalierung soll festgehalten werden
  • 01/2019: EU-Kommission fordert Deutschland zur Anpassung des § 24 UStG auf
  • 03/2019: Antwort der Bundesregierung, an Pauschalierung werden keine Änderungen vorgenommen
  • 07/2019: Antwort der Bundesregierung überzeugt EU-Kommission nicht, Beschluss der EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen

Hinweis:
Dauer und Ausgang des Verfahrens sind momentan noch nicht abzuschätzen. Parallel zum steuerrechtlichen Verfahren prüft die EU-Kommission, ob durch die Effekte der Umsatzsteuer-Pauschalierung eine wettbewerbswidrige Beihilfe vorliegt. Sollte dies der Fall sein, muss der Gesetzgeber die Regelung vermutlich bereits deutlich früher umgestalten.

Es ist wenig wahrscheinlich ist, dass die Pauschalierung gänzlich abgeschafft wird. Denkbar wäre aber, dass z. B. die Pauschalierung für buchführende Betreibe generell ausgeschlossen wird, eine maximale Umsatzgrenze eingeführt wird, die Prozentsätze angepasst werden oder bei den Prozentsätzen weiter nach der Vorsteuerbelastung einzelner landwirtschaftlicher Teilbereiche differenziert wird.

Vielen Dank an Steuerberater Frank Rumpel von ECOVIS für den Beitrag.