CC-Kontrollen „Pflanzenschutz“ grundsätzlich ohne Vorankündigung

Das Bayerische Landwirtschaftsministerium ist ab 2020 durch die EU-Kommission verpflichtet, grundsätzlich die CC-Kontrollen in Bezug auf Pflanzenschutzmittel als separate Vor-Ort-Kontrollen (VOK) ohne Vorankündigung nach dem üblichen Stichprobenverhältnissen umzusetzen. Etwa ab Mitte/Ende Februar 2020 könnten die staatlichen Kontrollteams hier aktiv werden. Bei Nebenerwerbsbetrieben erfolgt dies in Bezug auf Pflanzenschutz weiterhin mit Vorankündigung. Die sonstigen CC-Kontrollen werden wie bisher mit entsprechender Vorankündigung für alle Betriebe vollzogen.

Gemäß den am 07.04.2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Vorgaben in Bezug auf die EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625 sind Kontrollen nach Artikel 1 Abs. 2 – sinngemäß: grundsätzlich ohne Vorankündigung – sowohl im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tierschutz, Tiergesundheit als auch neuerdings auf das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmittel anzuwenden.

Bei CC-Pflanzenschutz wird vorrangig die rechtlich vorgegebene Dokumentation (Aufzeichnungspflicht) und daneben auch die Einhaltung von Anwendungsbestimmungen und die Ausbringung von zugelassenen Mitteln überprüft.

Vielen Dank an den Bayerischen Bauernverband für den Beitrag.