Informationen zur Stellung eines Zahlungsantrags im Bayerischen Programm zur Stärkung des Weinbaus, Teil B – Investitionsförderung

Die LWG informiert:

Nach Abschluss der Maßnahme (Maßnahme zur Investitionsförderung Teil B: Bauvorhaben oder Maschinen/Geräte) ist sofort der Zahlungsantrag zu stellen!

Der Zahlungsantrag muss bei der Bewilligungsstelle in Marktredwitz eingereicht werden.

Informationen zum Zahlungsantrag finden Sie unter folgendem Link: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/057014/index.php

Werden Fördermittel in der jeweiligen Förderperiode nicht abgerufen, stehen diese für künftige Perioden nicht zur Verfügung.