Informationen zur Stellung eines Zahlungsantrags im Bayerischen Programm zur Stärkung des Weinbaus, Teil B – Investitionsförderung
Die LWG informiert:
Nach Abschluss der Maßnahme (Maßnahme zur Investitionsförderung Teil B: Bauvorhaben oder Maschinen/Geräte) ist sofort der Zahlungsantrag zu stellen!
Der Zahlungsantrag muss bei der Bewilligungsstelle in Marktredwitz eingereicht werden.
Informationen zum Zahlungsantrag finden Sie unter folgendem Link: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/057014/index.php
Werden Fördermittel in der jeweiligen Förderperiode nicht abgerufen, stehen diese für künftige Perioden nicht zur Verfügung.