Öffentlichkeitsbeteiligung zur Düngeverordnung – Landwirte sind aufgerufen bis 2. April Stellung zu nehmen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium führt eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 42 UVPG zum Änderungsentwurf der Düngeverordnung sowie zum hierzu erstellten Umweltbericht durch. Jeder Landwirt ist bis spätestens 02.04.2020 aufgerufen, seine persönliche Betroffenheit durch die Änderung der Düngeverordnung – insbesondere mit Blick auf die Umweltauswirkungen – darzustellen und eine betriebsindividuelle Stellungnahme an das Bundeslandwirtschaftsministerium zu senden. Der Bayerische Bauernverband (BBV) unterstützt die Erarbeitung einer individuellen Stellungnahme mit einem Textgenerator. Dabei können vorgefertigte Argumente übernommen, diese aber auch angepasst werden. Die Stellungnahmen  können Sie an folgende Adresse senden:

Per Post:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Referat 711
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Stichwort „Umweltbericht“

Per E-Mail: Betreff „Umweltbericht“: Umweltbericht@bmel.bund.de

Als Fax: Stichwort: „Umweltbericht“: 0228 99 529 4262

Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die fachliche Überprüfung der geplanten Änderungen, insbesondere im Hinblick auf den aus dem Verordnungsentwurf resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt.

Wichtig:

  • Äußerungen ohne Bezug zur Wirkung des Verordnungsentwurfs auf die Umwelt sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung wird das BMEL im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht berücksichtigen.
  • Wortgleiche Stellungnahmen werden als eine Eingabe betrachtet.

BBV unterstützt mit Textgenerator
Der BBV unterstützt mit einem Textgenerator die Erstellung einer möglichst individuell auf den Betrieb zugeschnittenen Stellungnahme. Die Einstiegsseite mit Erläuterungen zum Textgenerator finden Sie hier: https://www.bayerischerbauernverband.de/mailaktion

Direkter Zugang zum Textgenerator unter folgendem Link:
https://profil.bayerischerbauernverband.de/services/mailing

Anleitung zum Textgenerator:

  1. Der Betrieb trägt in das erste ausfüllbare Kästchen als Einleitung des Textes eine kurze Beschreibung zum Betrieb ein. Dieses Kästchen muss gepflegt sein.
  2. Der Betrieb setzt anschließend bei jeder Aussage, die auf den Betrieb zutrifft, ein Häkchen. Damit wird der Textbaustein in die persönliche Stellungnahme übernommen.
  3. Die vorgefertigten Texte sind aufgrund der Vielfalt der bayerischen Betriebe allgemein gehalten. Je individueller die (Umwelt-)Auswirkungen in der Praxis beschrieben werden umso besser. Es wird empfohlen, die Texte in den ausgewählten Bausteinen mit betriebsindividuellen Beispielen und Erfahrungen anzupassen. Damit können die einzelnen Argumente mit betriebsspezifischen Begründungen untermauert, aber auch weitere wichtige Punkte eingebracht werden.
  4. Nach Auswahl und Bearbeitung Schaltfläche „E-MAIL-TEXT GENERIEREN“ wählen. Es wird ein vollständiger Text generiert. Dieser ist im Feld „Generierter Text“ zu finden.
  5. Klicken Sie zuletzt auf „TEXT FÜR MAIL-ERSTELLUNG KOPIEREN“
  6. Sie können den Text entweder in eine Mail aber auch in eine Brief- oder Faxvorlage kopieren und die Stellungnahme absenden (Details am Ende des Prozesses)

Weitere Infos zur Anhörung: Die zur Anhörung ausgelegten Entwürfe der Düngeverordnung sowie des strategischen Umweltberichts zur Düngeverordnung sind auf der Einstiegsseite zum Textgenerator zu finden.

Ausführliche Infos des Bundeslandwirtschaftsministeriums finden Sie unter:
https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengung.html?nn=374460#Start

Weitere Informationen finden Sie auch auf der BBV-Internetseite unter: https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/landwirtschaft-umwelt/bbv-stellungnahme-zur-duengeverordnung-11224