Weinproben und Gästeführungen
Stand 19.03.2020
Die Einhaltung der geltenden Regelungen und des Verbots von Ausschank und Verkostungen in den Vinotheken und im Weinhandel wird, wie durch den Bayerischen Innenminister Joachim Hermann angekündigt, durch Polizeikontrollen überwacht.
Stand 17.03.2020
Bis zum 19. April 2020 sind Veranstaltungen und Versammlungen in Bayern landesweit untersagt. Dies umfasst auch gebuchte Weinproben und Gästeführungen.