Arbeiten während der Ausgangsbeschränkungen
Laut dem Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dürfen Land- und Forstwirte, damit auch Winzer, weiter ihre normale Tätigkeiten ausführen unter der äußersten Vermeidung sozialer Kontakte. Das Mitführen eines Passierscheins o.ä. ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn bei Kontrollen der Grund glaubhaft versichert wird.