Präventionszuschüsse 2020: Sicherheit kaufen und Geld sparen

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert ab dem 1. April auch in diesem Jahr wieder den Kauf ausgewählter Produkte, die zur Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen beitragen.

Hierfür stehen 400.000 Euro zur Verfügung. Die Aktion startet am 1. April 2020 und endet, sobald die Gelder aufgebraucht sind. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Einen Antrag können all diejenigen stellen, die mit ihrem Unternehmen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Es ist jährlich eine Förderung pro Unternehmen möglich. Was gefördert wird und welche Anforderungen an die Produkte gestellt werden, ist im Internet beschrieben unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern

Dort stellt die SVLFG pünktlich zum 1. April auch das Antragsformular zur Verfügung. Die Unterlagen sind dann per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an
0561 785-219127 zu übermitteln.

Und so geht es:

1.   Den komplett ausgefüllten Antrag einreichen. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die ab dem 1. April 2020 gestellt werden.

2.   Die Förderzusage abwarten.

3.   Danach das Produkt kaufen und die Rechnung einreichen. Anschaffungen vor dem 1. April 2020 können nicht gefördert werden.

Der Kauf folgender Produkte wird mit 30 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, jedoch höchstens bis zur Maximalförderung, die für das jeweilige Produkt gilt:

Produkt

Maximalförderung

Kamera-Monitor-System

100 EUR

Radwechselwagen

600 EUR

Kühlweste

80 EUR

Teleskopstange mit Totholzkralle

200 EUR

Ausrüstung für Königsbronner Anschlagtechnik (KAT)

500 EUR

Slackline-Set

15 EUR

Anti-Ermüdungsmatte

50 EUR

Stehhilfe

40 EUR

Halsfangrahmen mit Schwenkgitter

200 EUR

Fang-/Behandlungsstand für Rinder

400 EUR

Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter

400 EUR

Leitungsortungsgerät

300 EUR

Podestleiter

300 EUR

Nachrüstung von Schlepperaufstiegen bei Altschleppern
(bis Baujahr 1980)

100 EUR

Gebläse unterstützter Atemschutz nach DIN-EN 12941 / 12942

300 EUR

 

Beispiele: Max Mustermann kauft sich eine Kühlweste für 100 Euro. Die Förderung beträgt 30 Prozent vom Kaufpreis, also 30 Euro.

Monika Musterfrau kauft sich eine Kühlweste für 300 Euro. Hiervon 30 Prozent sind 90 Euro. Sie erhält einen Zuschuss von 80 Euro, da dies der festgelegten Maximalförderung für eine Kühlweste entspricht.

SVLFG