Saisonarbeitskräfte: In 5 Schritten zum Ziel kommen
Der Bayerische Bauernverband hat folgende Informationen für Sie zusammengestellt.
Allgemeiner Hinweis
Unterlagen, die in den vergangenen Jahren schon zur Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeiten erforderlich waren, sind in diesem Jahr selbstverständlich auch erforderlich (z.B. Arbeitsvertrag, Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Nachweis über die Beschäftigung im Heimatland, Anmeldung bei Kranken- und evtl. Sozialversicherung usw.). Aufgrund der Corona-Krise sind in diesem Jahr leider noch zusätzliche Formalitäten nötig (z.B. Anmeldung über das Portal, Einhaltung der Hygienevorschriften usw.).
Portal zum Eintragen Ihrer rumänischen/bulgarischen Saisonarbeitskräfte
Bevor Sie Eintragungen in das Portal https://saisonarbeit2020.bauernverband.de/ vornehmen können, müssen Sie sich über den Button „Meinen Betrieb registrieren“ zuerst mit Ihren Betriebsdaten registrieren.
Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail. Klicken Sie in dieser Mail auf den Bestätigungslink.
Erst dann gelangen Sie über den Button „Log in“ zu dem Portal, in dem Sie die Angaben Ihrer rumänischen/bulgarischen Saisonarbeitskräfte erfassen können.
Flug buchen
In Bayern wird ausschließlich der Flughafen Nürnberg angeflogen.
Für eine Flugbuchung wenden Sie sich z. B. an den Zentralbuchungsservice der International Carrier Consult GmbH unter der Telefonnummer 0511-676 675 20 oder www.carrier-consult.de
Auch Fluggesellschaften wie z. B. Eurowings bieten direkt Sonderflüge für Erntehelfer. Infos und Angebote unter: www.eurowings.com/de/informieren/aktuelles-hilfe/erntehelfer.html
Gerne hilft Ihnen die BBV Touristik GmbH (Tel.: 089 55873650, Mail: info@bbv-touristik.de, www.bbv-touristik.de), um einen geeigneten Flug zu finden!
Bitte klären Sie mit Fluggesellschaft oder Charterfirma ab, ob der erforderliche Medizincheck am Flughafen im Buchungspaket enthalten ist. Jeder Betrieb muss dafür sorgen, dass der Gesundheitscheck bei der Einreise erfolgt.
Erst mit einem gebuchten Flug sowie den genauen Infos (Flugnummer, Abflug- sowie Ankunftszeit) kann die Einreise im Portal angemeldet werden!
Hygienevorschriften
Wir weisen nochmals auf die genaue Einhaltung der Vorschriften, vor allem der Hygienevorschriften, aus dem Konzeptpapier vom 2. April 2020 hin. Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie bzw. Ihr Betrieb alle Voraussetzung erfüllt, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Gesundheitsamt. Da die Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen auf Ihrem Betrieb auch vom Gesundheitsamt überprüft wird, erhalten Sie dort weitere Informationen.
Weitere inländische Arbeitskräfte
Sollten Sie über das Portal https://saisonarbeit2020.bauernverband.de/ bzw. über die diversen anderen Portale (siehe hier) noch nicht genügend Arbeitskräfte zur Verfügung haben, wenden Sie sich bitte auch an Ihre örtliche Arbeitsagentur. Die Regionaldirektion hat darauf hingewiesen, dass die Arbeitsagenturen gerne bei der Vermittlung inländischer Arbeitskräfte behilflich sind.
Kurzzusammenfassung
In einer Kurzzusammenfassung (siehe Download) haben wir einzelne Schritte kompakt zusammengefasst.