Saisonarbeitskräfte: Aktuelle Informationen
Stand 12.05.2020
Die Einreise der ausländischen Saisonarbeitskräfte läuft nach Auffassung des Bayerischen Bauernverbands im Augenblick gut.
Einreisequarantäneverordnung verlängert bis einschließlich 17. Mai 2020
Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 08.05.2020 die vierte bayerische InfektionsschutzmaßnahmeVO veröffentlicht (5. Mai 2020). Im §23 ist geregelt, dass die Einreisequarantäneverordnung ist bis einschließlich 17. Mai 2020 verlängert wird.
Einreise von Saison-AK aus Osteuropa
Uns erreichen immer wieder Anfragen bzgl. rumänischer Saison-AK, die ab dem 15.05.2020 wieder über den Landweg nach Deutschland kommen wollen. Uns liegen derzeit keine Informationen zu Lockerungen der Einreisebestimmungen in Deutschland vor. Aktuell ist für Saisonarbeitskräfte aus Rumänien nur die Einreise per Flugzeug nach dem bekannten Verfahren gestattet.
Möglicherweise kommen diese Aussagen daher, dass die Einreisebeschränkungen in Deutschland zunächst bis 15.05.2020 bestehen. Ob diese verlängert werden, lässt sich aktuell noch nicht sagen. Hinsichtlich der Ausreise aus Rumänien liegen uns ebenfalls noch keine Informationen dazu vor, ob der Ausnahmezustand in Rumänien nach dem 14.05.2020 weiter verlängert wird oder nicht.
Arbeitszeitgesetz – Abweichung infolge der Corona-Krise
Laut der Verordnung vom 7. April 2020 kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden verlängert werden. Die Verlängerung muss wegen der COVID-19_Epidemie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge oder Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern notwendig sein. Die Landwirtschaft zählt hier dazu. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download.