Veröffentlichung der Verordnungen zur Gastronomie

Die Verordnungen mitsamt Anhängen, die die Wiedereröffnung der Gastronomie betreffen, wurden am Freitag, 15.05.2020, veröffentlicht:

Neu ist:

  • Auch Kontaktpersonen von Coviderkrankten dürfen kein Lokal besuchen („Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen“)
  • Datenschutzrechtliche Klarstellung („Die Gästeliste ist so zu führen und zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten.“)
  • „Lüfter und Handtrockner sollen außer Betrieb genommen werden“.

Da Verordnungstexte manchmal Raum zu Interpretationen geben, hat der BHG DEHOGA Bayern e.V. für Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen auf seiner Internetseite unter „FAQ – Fragen und Antworten – Die wichtigsten Antworten zum Coronavirus“ unter dem Punkt „Auflagen Gastronomie“ zusammengestellt, z.B.:

  • Ist der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Tischen oder den Stühlen zu messen? Wie breit müssen dann die Gänge sein?
     
  • Darf man den Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Tischen verringern, wenn man eine Trennwand zwischen den Tischen hat (bspw. aus Plexiglas)?
     
  • Gibt es eine maximale Personenanzahl, die ich an einem Tisch platzieren darf?