Manipulationssichere Kassensysteme – Aufrüstung bis 30.09.2020

Am 30.06.2020 hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt, dass Registrierkassen bis zum 30. September 2020 mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufgerüstet und manipulationssicher gemacht werden müssen. Die Notwendigkeit einer Fristverlängerung der Nichtbeanstandungsregelung sieht das Ministerium nicht, da mittlerweile vier TSE-Hersteller zertifizierte TSE auf dem Markt anbieten, für die es keine Corona bedingten Lieferschwierigkeiten gäbe.
 
Die Argumente der DEHOGA, dass Investitionen in die Aufrüstung von Registrierkassen oder gar Neuanschaffungen in diesen wirtschaftlich extrem schwierigen Zeiten überhaupt nicht vermittelbar sind und den Betrieben schlicht die finanziellen Mittel dafür fehlen, wurden ignoriert. Das Schreiben des Ministeriums finden Sie hier.

Für den Fall, dass Sie eine Fristverlängerung beantragen wollen, finden Sie hier ein Musterschreiben an das Betriebsstätten-Finanzamt, das Textbausteine enthält, die von Ihnen bei Bedarf geändert oder ergänzt werden können. Auch wenn wir nicht wissen, ob diese gewährt wird, einen Versuch wäre es wert.

Quelle: Mitteilung des Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. (01.07.2020)