Saisonarbeitskräfte: Wichtige Informationen für Rumänen und Bulgaren

Mit Wegfall der Einreiseverpflichtung auf dem Luftweg zum 16. Juni 2020 reisen die meisten Saisonarbeitskräfte wieder mit Bussen und Privat-PKW auf dem Landweg nach Deutschland. Dabei führt der Weg für viele Saisonarbeitskräfte, insbesondere derjenigen aus Rumänien und Bulgarien, durch Ungarn und Österreich. Aufgrund zunehmenden Infektionsgeschehens in einigen osteuropäischen Staaten wurden die Einreiseregelungen in Österreich und Ungarn wieder verschärft.

Transit durch Ungarn
Das ungarische Nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit hat am 12. Juli 2020 eine Klassifizierung der anderen Staaten anhand des aktuellen Infektionsstatus mit COVID-19 veröffentlicht. Die Staaten werden in drei Kategorien (grün, gelb und rot) unterteilt. Für jede Kategorie gelten ab 15. Juli 2020 unterschiedliche Regeln für die Einreise. Aus Ländern der grünen Kategorie, zu der u.a. Deutschland, Österreich, Polen, Tschechische Republik zählen, ist eine Einreise nach Ungarn gestattet. Einreisebeschränkungen bestehen hingegen für Einreisen aus Ländern der gelben (u.a. Rumänien, Bulgarien, Russische Föderation, Serbien) und Einreiseverbote für Länder der roten Kategorie (u.a. Ukraine, Weißrussland, Kosovo, Moldawien, Bosnien und Herzegowina). Danach sind Einreisen aus Ländern der roten Kategorie grds. nicht möglich, bei Einreisen aus Ländern der gelben Kategorie ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend.

Eine Durchreise ist aber nach § 12a der ungarischen Regierungsverordnung zu Reisebeschränkungen während der epidemiologischen Alarmperiode auch bei Bestehen von Einreisebeschränkungen, mithin für Reisende aus Rumänien oder Bulgarien, grds. möglich. Bereits am 4. Juli 2020 wurde wieder ein sogenannter humanitärer Korridor für Durchreisende eingerichtet. Der Transit ist nur an den vorgegebenen Grenzübergängen bzw. auf den vorgegebenen Transit gestattet. Diese werden vom nationalen Polizeichef festgelegt und sind auf der offiziellen Internetseite der ungarischen Polizei veröffentlicht: http://www.police.hu/hu/hirek-es-informaciok/legfrissebb-hireink/hatarrendeszet/humanitarius-korridor-0.

Die Transitroute darf nicht verlassen werden und es dürfen nur die ausgewiesenen Grenzübergänge, Tankstellen und Autobahnparkplätze benutzt werden. Die Ausreise aus Ungarn muss mit einer möglichst unverzüglichen Durchreise innerhalb von max. 24 Stunden erfolgen. Die Einhaltung der Vorschriften kann von der Polizei und den ungarischen Streitkräften bei der Einreise sowie jederzeit an Ort und Stelle (d.h. überall im Staatsgebiet) kontrolliert werden.

Wichtig: Ein Grenzübertritt zur Durchreise wird nur gestattet, sofern eine bei Einreise erfolgende Gesundheitsuntersuchung keinen Verdacht auf eine COVID-19-Infektion begründet und ein Nachweis über den Reisezweck und das Zielland vorgelegt wird. Die Saisonkräfte sollten deshalb stets den Arbeitsvertrag mit dem deutschen Arbeitgeber, zumindest in Kopie, mitführen. Dieser kann ihnen vorab per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden.

Transit durch Österreich
Aufgrund steigender Infektionszahlen in den osteuropäischen Staaten hat Österreich am 8. Juli 2020 nun auch für Bulgarien und Rumänien eine Reisewarnung ausgesprochen und die Einreisebedingungen verschärft. Eine Einreise aus den vorgenannten Staaten ist nur bei Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen PCR-Test attestiert. Anderenfalls oder wenn das ärztliche Zeugnis bei der Einreise älter als vier Tage ist, ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend.

Allerdings gilt diese Regelung nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 nicht für die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp. Saisonkräfte aus Rumänien oder Bulgarien können damit weiterhin durch Österreich nach Deutschland reisen. Hierfür benötigen sie – um die Einreise zum Transit zu belegen – einen Nachweis über die geplante Beschäftigungsaufnahme in Deutschland (Arbeitsvertrag). Zudem sollte das ausgefüllte Formular zur Einreise/Durchreise, das in deutscher und englischer Sprache verfügbar ist, vorgelegt werden.

Für die Rückreise nach Rumänien oder Bulgarien belegen die Personalausweise den dortigen Wohnsitz und der Arbeitsvertrag die Herkunft aus Deutschland, so dass ein Transit durch Ungarn und Österreich gestattet ist.

Aktuell keine Quarantänepflicht für aus Deutschland zurückkehrende rumänische Saisonkräfte
Die derzeit kursierenden Behauptungen, dass sich rumänische Saisonkräfte nach ihrer Rückkehr aus Deutschland in Rumänien wieder für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssten, haben sich bislang nicht bewahrheitet.

Eine Quarantäneverpflichtung besteht derzeit – ähnlich wie in Deutschland – bei Einreisen aus Staaten mit hohem epidemiologischem Risiko. Die Entscheidung, welche Staaten hierzu zählen, trifft in Rumänien der Nationale Ausschuss für Notsituationen. Dieser hat zuletzt am 6. Juli 2020 mit Entscheidung Nr. 34 die Liste der Staaten veröffentlicht, für die die Empfehlung zur Einführung der Isolierungs- und Quarantänemaßnahmen nicht gelten (Zona verde):
http://www.cnscbt.ro/index.php/liste-zone-afectate-covid-19/1855-lista-statelor-exceptate-de-la-masura-de-carantina-6-07-2020/file.

Danach zählen neben Deutschland auch Österreich, Ungarn und die Tschechische Republik zu den Staaten, die von einer Quarantänepflicht ausgenommen sind. Auch die Einreisebeschränkungen für den Kreis Gütersloh wurden nach Mitteilung des Auswärtigen Amtes mittlerweile wieder aufgehoben. Die Liste wird wöchentlich aktualisiert. Bei einer negativen Entwicklung über einen Zeitraum von 14 Tagen kann die 14-tägige Hausisolation wieder eingeführt werden. Eine solche negative Entwicklung zeichnet sich derzeit in Deutschland glücklicherweise nicht ab.

Hinweis: Gerade im Hinblick auf die derzeit starke Zunahme von Neuinfektionen in Rumänien (und auch anderen osteuropäischen Staaten), empfehlen wir den Betrieben, die Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere bei neuanreisenden Saisonkräften weiterhin strikt einzuhalten. Regionale Schwerpunkte des Infektionsgeschehens in Rumänien sind nach wie vor der Kreis Suceava im Nordosten des Landes und die Hauptstadt Bukarest, sowie aktuell auch die Kreise Braºov und Vrancea. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC): https://qap.ecdc.europa.eu/public/extensions/COVID-19/COVID-19.html.

Quelle: Mitteilung des Bayerischen Bauernverbands (17.07.2020)