Neue Einreise- und Transitbestimmungen in Ungarn

UPDATE 04.09.2020: Neue Transitformulare für Österreich seit 02.09.2020

Ungarn hat aufgrund des Coronavirus-Infektionsgeschehens seit 01.09.2020 wieder Kontrollen bei der Einreise auf sein Staatsgebiet eingeführt. Die Regelungen gelten zunächst bis 01.10.2020.

Grundsätzlich ist eine Einreise nach Ungarn nur für ungarische Staatsbürger und solche Ausländer die über ein Aufenthaltsrecht in Ungarn von mehr als 90 Tagen verfügen, erlaubt.
Alle nach Ungarn einreisenden Personen, auch ungarische Staatsangehörige, sind verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Aus dieser Quarantäne kann nur entlassen werden, wer zwei negative PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden durchgeführt wurden.
Reisenden die nicht ungarische Staatsbürger sind (vor allem Saisonarbeitskräfte aus Rumänien, Bulgarien), ist eine Durchreise durch Ungarn unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
– Der Reisende hat sich bei Einreise nach Ungarn einer ärztlichen Untersuchung (in der Regel Fiebertest) zu unterziehen und diese Untersuchung darf nicht den Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion begründen.
– Der Reisende
        + kommt aus einem Staat, der die im Schengener Grenzcodex vorgesehenen Einreisebedingungen erfüllt,
        + kann glaubwürdige Nachweise über den Zweck der Reise und das Zielland vorlegen und
        + die Einreise in das Zielland oder die Nachbarstaaten Ungarns, die auf der geplanten Reiseroute liegen, muss sichergestellt sein.

Eine Durchreise ist nur auf vorgegebenen Reiserouten gestattet und darf nicht länger als 24 Stunden dauern. Zwischenhalte sind nur an den vorgegebenen Ruheplätzen und nur aus unbedingt erforderlichen medizinischen oder technischen Gründen zulässig. Die Reiserouten sind unter folgender Internetseite der ungarischen Polizei abrufbar: www.police.hu/hu/hirek-es-informaciok/hatarinfo?field_hat_rszakasz_value=rom%C3%A1n+hat%C3%A1rszakasz

Aufgrund der vorstehenden Voraussetzungen für den Transit ist es den Saisonarbeitskräften aus Rumänien oder Bulgarien zu empfehlen, für die Durchreise durch Ungarn sowie Österreich den Arbeitsvertrag als auch die Formulare zur Ein-/Ausreise (deutsch / englisch) mitzuführen.

Eine Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist grundsätzlich erlaubt. Die durchreisenden Personen müssen aber eine schriftliche Erklärung zur Ein- und Durchreise vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben auf der Reise mitführen.
Dies betrifft auch Saisonarbeitskräfte die nach Deutschland bspw. aus Rumänien oder Bulgarien anreisen oder dorthin wieder aus Deutschland zurückreisen.

Es empfiehlt sich die Saisonarbeitskräfte bereits vor der Anreise über diese Regelung zu informieren, damit es bei der Anreise nach Deutschland nicht zu Problemen kommt

Quelle: Mitteilung des Bayerischen Bauernverbands (03.09.2020)