Corona: Änderungen Hygienekonzepte Gastronomie und Beherbergung

Nach Aussage des StMGP gibt es derzeit für eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, keine belastbaren Belege.

Daher wurden die entsprechenden Passagen in den Hygienekonzepten für Gastronomie und Beherbergung nun angepasst, die im Kern vorsehen, dass Gegenstände, die von mehreren Gästen genutzt werden, nicht mehr nach jedem Gebrauch, sondern lediglich „regelmäßig“ (in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad und/oder Häufigkeit der Benutzung) zu reinigen bzw. auszutauschen sind. Konkret heißt es:
„Der haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen (Speisekarte, Menagen, Tabletts, Decken, Felle usw.) wird auf das Notwendige beschränkt oder so gestaltet, dass regelmäßig eine Reinigung/Auswechslung erfolgt. Die Zeitabstände der Reinigung oder Auswechslung sind in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad und/oder von der Häufigkeit der Benutzung festzulegen.“

Diese Änderung ermöglicht Ihnen damit nun ebenso die Herausgabe von Decken und Fellen im Außenbereich im Hinblick auf die kalte Jahreszeit.

Auch wurde eine klarstellende Ergänzung dahingehend aufgenommen, dass die Kontaktdaten nicht nur auf Anfrage den zuständigen Gesundheitsbehörden, sondern auch in gesetzlich normierten Fällen den Strafverfolgungsbehörden auszuhändigen sind:
„…Eine Übermittelung der Daten darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden sowie in gesetzlich normierten Fällen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden erfolgen…“

Quelle: Mitteilung des DEHOGA Bayern e.V, (23.10.2020)