Verschärfte Corona-Maßnahmen ab 2. November 2020 beschlossen
Hier die Ergebnisse der Besprechung vom 28.10.2020 zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder (Beschluss s. Download).
Alle Beschlüsse sollen bundesweit gelten und sind befristet bis Ende November 2020. Nach Ablauf von zwei Wochen werden Bundeskanzlerin und Regierungschefs die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und ggf. notwendige Anpassungen vornehmen.
- Die Bürger sollen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf das absolut nötige Minimum reduzieren. Auf private Reisen und Besuche von und zu Verwandten soll verzichtet werden. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet und auf maximal zehn Personen begrenzt.
- Im betrieblichen Alltag sollen nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermieden werden. Wo immer dies umsetzbar ist, sollen die Unternehmen Heimarbeit ermöglichen. Angesichts der gestiegenen Infektionszahlen sollen die Unternehmen ihre Hygienekonzepte anpassen.
- Der Groß- und Einzelhandel soll unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet bleiben. Es soll sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche in den Geschäften aufhalten dürfen.
- Übernachtungsangebote im Inland sollen nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
- Schulen und Kindergärten bleiben offen.
- Geschlossen werden Einrichtungen der Freizeitgestaltung. Dazu gehören u. a. Kulturstätten, Messen, Kinos, öffentliche und private Sportanlagen und Fitnessstudios.
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Lieferung und Abholung bleiben möglich. Kantinen bleiben geöffnet.
- Dienstleistungen im Bereich Körperpflege werden geschlossen. Davon ausgenommen: Friseure
- Für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen und Einrichtungen gewährt der Bund eine Nothilfe. Er verlängert Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und verbessert die Konditionen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche (Überbrückungshilfe III). Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst. Die Bundesminister Olaf Scholz und Peter Altmaier werden noch in dieser Woche Details festlegen.
Quelle: Mitteilung des DRV (28.10.2020)