Duales System: Aktuelle Informationen

Lizenpflicht von Weinkartons
Laut der seit wenigen Tagen veröffentlichen neuen Version des „Kataloges systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ sind folgende Kartons nicht mehr lizenzierungspflichtig:

  • Faltschachtel aus Pappe zur Befüllung mit sechs 0,75-Liter-Glasflaschen befüllt mit Wein oder Weinmischgetränken
  • Faltschachtel aus Pappe zur Befüllung mit sechs 0,75-Liter-Glasflaschen befüllt mit Sekt, Schaumwein und Perlwein

Alle anderen Kartonagen (bis zu einer Füllgröße von 18 Liter) wären demnach weiter zu lizenzieren. Dies gilt insbesondere auch für Versandkartons, da die neue Einordnungsentscheidung lediglich die leichten Transportkartons betrifft.

Rahmenvertrag 2021
Unser Kollege aus Rheinhessen führt aktuell für die deutschen Weinbauverbände Verhandlungen über einen Rahmenvertrag 2021. Es ist bereits absehbar, dass sich die Preise leider erhöhen werden. Sobald wir nähere Informationen dazu haben, werden wir Sie umfassend informieren.