Duales System: Aktuelle Informationen zu Weinkartons

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat auf Nachfrage der Bundesverbände der Weinwirtschaft mitgeteilt, dass klassische Weinkartons mit sechs, acht oder auch zwölf Einzelflaschen nicht systembeteiligungspflichtig sind. Diese Weinkartons bleiben überwiegend im Einzelhandel zurück. Dies betrifft Einzelflaschen in den unterschiedlichen Größen und damit auch die jeweiligen Kartongrößen für diese Einzelflaschen.

Die ausführlich Antwort finden Sie nachfolgend zum Download.

 

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