Pflanzrechte für Weinreben jetzt auch online beantragen

Ab diesem Jahr können Anträge auf Neuanpflanzungen von Weinreben auch online bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Damit bietet die BLE ein weiteres Antragsverfahren an, das dem Digitalisierungs-programm des Bundes entsprechend aktualisiert wurde.

Der Link zum Onlineantrag und den benötigten Unterlagen sowie weitere Informationen zum Genehmigungssystem für Neuanpflanzungen finden sich unter www.ble.de/pflanzrechte-wein. Der Papierantrag per Post oder Fax ist weiterhin möglich.

Durch das Onlineverfahren können Antragstellende den Antrag auf Pflanzrechte bequem am heimischen Computer oder per Smart Phone stellen und alle erforderlichen Dokumente hochladen.

Im Antragszeitraum vom 01. Januar bis 28. Februar gehen bei der BLE jedes Jahr rund 3.000 Anträge auf Neuanpflanzungen von Weinreben ein – das entspricht etwa 750 Hektar beantragte Fläche. Doch laut Weingesetz dürfen in Deutschland nur 0,3 Prozent der tatsächlich zum 31. Juli des Vorjahres mit Reben bepflanzten Gesamt-fläche für Neupflanzungen genehmigt werden. Für das Jahr 2020 entsprach diese zu verteilende Fläche rund 308 Hektar. Durch die Digitalisierung kann die BLE die eingehenden Anträge effektiver prüfen und schneller bearbeiten.

Wir weisen darauf hin, dass vor einer Antragsstellung geprüft werden sollte, ob auf der geplanten Fläche naturschutzrechtliche Belange gegen eine Pflanzung vorhanden sind. Sie müssen nämlich grundsätzlich pflanzen, wenn Sie eine Genehmigung erhalten (Ausnahme: Wenn Sie weniger als 50% der beantragten Fläche zugeteilt bekommen, können Sie die Genehmigung zurückgeben). Die Nicht-Ausübung Ihrer Genehmigung muss sanktioniert werden.