Rahmenbedingungen für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft

Das BMEL hat die „Rahmenbedingungen für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft seit dem 1. Januar 2021 im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Corona-bedingten Vorgaben“ (Stand: 14.01.2021) zusammengestellt (siehe Download).

Der Aufwand für die Beschäftigung von einreisenden Saison-Arbeitskräften ist aktuell immer noch mit einem großen Aufwand verbunden. Wir weisen jedoch dringend daraufhin, diese Vorgaben einzuhalten, nicht nur um individuelle Sanktionen zu vermeiden, sondern auch um keine weiteren Verschärfungen zu riskieren.

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