Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen vom 10. Februar 2021

Am 10. Februar 2021 berieten die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen der Länder erneut über die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die dabei gefassten Beschlüsse können Sie am Ende der Seite herunterladen. Unter anderem sind die nachfolgenden Maßnahmen vorgesehen:

Verlängerung des Lockdown bis 07. März 2021

Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 07. März 2021verlängern.

Öffnung von Friseuren ab dem 01. März 2021

Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab dem 01. März 2021 wieder aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.

Home-Office

Angesichts der pandemischen Lage ist die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten am Arbeitsplatz erforderlich. Dazu gilt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Home-Office ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten und bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen. Wo Home-Office nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.

Hinweis
Ob mit diesen Ankündigungen auch konkrete Anpassungen / Verschärfungen des Rechtsrahmens bezüglich Home-Office angedacht sind, ist noch unklar. Wir werden Sie gegebenenfalls entsprechend informieren, sobald Näheres bekannt ist.

Betreuungs- und Bildungsbereich

Um gute Bildung zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich Priorität und dieser Bereich soll schrittweise wieder geöffnet werden. Hierzu hat man sich darauf geeinigt, dass die Länder im Rahmen der Kulturhoheit selbst über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Öffnung des Angebots der Kindertagesbetreuung entscheiden. Die Beachtung von Inzidenzwerten, Medizinische Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin wichtig sein.

Öffnungsperspektive ab Inzidenzwert 35

Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.

In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.

Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen

Zur Unterstützung der Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten, haben Bund und Länder umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen vereinbart. Seit Ende November wurden bereits mehr als fünf Milliarden Euro an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt (November- und Dezemberhilfe). Seit heute ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich, damit beginnt in den nächsten Tagen die Auszahlung mit großzügigen Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate). Es ist der Bundesregierung zudem in Gesprächen mit der EU gelungen, mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden zu erreichen. Kulturschaffende sind besonders von der Pandemie betroffen, deshalb hat der Bund das Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“ mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die auch zügig zur Auszahlung gebracht werden soll.

Konkrete Umsetzung der Maßnahmen

Die konkrete Umsetzung der beschlossenen Maßnahme ist im wesentlichen Sache der einzelnen Länder. Über die Beschlüsse in Bayern werden wir sie informieren, sobald diese vorliegen.

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (10.02.2021)

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